Die Kriminalität und ihre Bekämpfung durch die Strafe
II
Verdicut, ist nicht der Wille der Elsaß-Lothringer maßgebend, sondern der Wille der verbündeten Regierungen. Die Elsaß-Lothringer haben keinen formellen Rechtstitel auf die Fortdauer des Reichslands und auf die Gleichstellung mit den deutscheu Bundcsstaaten. Die verbüudeteu Regierungen dagegen haben einen formellen Ncchtstitel auf die Fortdauer des Kondominiums im Rcichs- lcmde. Die Entscheidung der elsaß-lothringischen Frage ist also nicht in Straß-- bürg und Berlin, sondern in München, Stuttgart. Karlsruhe und Dresden zu suchen, w, R,
Die Kriminalität und ihre Bekämpfung durch die Strafe
von Wilhelm Speck
n den siebziger Jahren machte ein angesehener, näher bestimmt ein in Fachkreisen angesehener Schriftsteller einer ebenso angesehenen Zeitung den Vorschlag, er wolle ihr einen Aufsatz über das Verbrechertum, seine Ausbreitung und seine Bekämpfung schreiben. Das Anerbieten wurde höflichst abgelehut, und zwar unt der Begründung, es sei nicht wohl anzunehmen, daß der exklusive Leserkreis des Blattes einem solchen Gegeustaude gcuügendes Interesse entgegenbringen würde. Der Ablehnungsgrnnd ist ganz verständlich. Das allgemeine Interesse haftet eigentlich nur an der Erscheinung der Berufsverbrecher, der modernisierten Riualdiuis, nicht aber nn dem Gros der die Gefängnisse und Zuchthäuser füllenden Personen, denn während sich bei der Betrachtung der gewerbsmäßigen Verbrecherwelt allerlei „ueue Horizonte" eröffnen, mancherlei unbekannte Tiefen des Menschenlebens nud der Meuschenseelc entschleiern, sehen wir bei der Beobachtung der Hauptmasse der Bestraften ^lgentlich immer nur ein und dasselbe Bild, grau iu grau gemalt, einförmig und eintönig, das bekannte und alltägliche Bild von Sorge, Armut, Unglück und Entartung. Dennoch muß sich die Aufiuihmefähigkeit des gebildeten -^sepnbliknms seit deu siebziger Jahren bedeutend verändert haben, denn wan begegnet derartigen Aufsätzen jetzt sehr häufig. Gedaukeu und Ansichten, die man früher nur vor Fachgenosscn vorzutragen wagte, werden mm eoiain vopulo diskutiert. Das ist ja freilich überhaupt das Geschick der Wissenschaft unsrer Tage geworden, nicht zu jedermanns Freude, da in vielen Füllen dabei für niemand etwas Ersprießliches herauskommt, anßer etwa für den Artitel- uhreiber selber. Daß wir aber neuerdings mehr als früher über die Straf- rechtspflegc uud ihre Ergebnisse aufgeklärt werde», das halte ich nun doch lur einen Gewinn. Die Sache geht uns zu nahe an, uicht uur daß sie uns schmähliches Geld kostet — das wäre am Ende noch zu verschmerzen, da Unr uns ja daran gewöhnt haben, auch für andre unbequeme, aber leider not-