Bahn frei!
s ist m den letzten Wochen wieder viel vom russisch-französischen Bündnis die Rede gewesen. Die neuerlichen Abmachungen der beiden Regierungen, die auf Ostasien Bezug haben, und der Besuch des Präsidenten Loubet in St. Petersburg haben die Aufmerksamkeit der den politischen Ereignissen folgenden Welt von neuem auf diesen seinerzeit vielbesprochnen Punkt gelenkt.
Es scheint, als wäre es von vornherein den beiden vertragschließenden Mächten ganz besonders darum zu thun gewesen, das von ihnen getroffne Abkommen als eine den europäischen Frieden fördernde und sichernde Vereinbarung hinzustellen. Wenn man jemand eine geladne Pistole in die Hand giebt und ihn auffordert, sie auf eine ihm bezeichnete Person abzuschießen, sobald er den rechten Augenblick dafür gekommen glaube, so ist das in ähnlichein Sinne eine friedfertige, den Frieden sichernde und fördernde Handlung. Freilich wird es ja bei der dem Vertrage der Öffentlichkeit gegenüber untergelegten Absicht namentlich der russischen Regierung, wie auch sonst, um den Honig der Glück nnd Segen verheißenden Redensarten zu thun gewesen sein, und den billigen Wunsch der Schönfärberei konnte ihr Frankreich um so weniger versagen, als es die deutschen Barbaren im Geiste schon über den Rhein zurückgedrängt und in wilder Flucht auf die Lauzen „unzähliger" Sotnicn von Kosaken zugetrieben sah.
Wie steht es aber nun, abgesehen von der aufgeklebten Friedensetikette, mit dem Wesen des Vertrags, insoweit er veröffentlicht worden ist? Die Lage Rußlands und Frankreichs, als sie den Vertrag schlössen, war klar genug, und der Nutzen, den sie davon erwarteten, ist es auch. Die Sicherung des Weltfriedens und die Wiederherstellung des zn Deutschlands Gnnsten verschobncn europäischen Gleichgewichts hatten zwar wenig genug mit der getroffnen Vereinbarung zu thun, dafür aber war sie in andrer Beziehung gut und zweckmüßig, da sie beiden Kontrahenten gerade die von ihnen gesnchten Vorteile verschaffte. Eine Defensivallianz, die beide Buudcsgenossen ins Feld rufen sollte, wenn einer von ihnen augegriffen würde, und eine für russische Jndnstrie- und Verkehrszweige in Frankreich aufzunehmende, nicht unbeträchtliche Anleihe: Grenzboten II 1902 30