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Minister Bosse
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Minister Vosse

las hier gebracht wird, soll keine Würdigung des Wirkens und der Verdienste des heimgegangnen Staatsmanns sein; dazu wird hoffentlich in nicht ferner Zeit die Veröffentlichung der von ihm 'hinterlassenen Aufzeichnungen die Gelegenheit bieten. Hier soll nur ein Erinnernngsblatt gegeben werden ans der Geschichte der Grenzboten selbst, das in einer Reihe von Ausschnitten aus dem Schatz seiner Briefe an den Verleger zeigen soll, wie er zu den Grenzboten gestanden hat, was sie an ihm gehabt und an ihm verloren haben. Es ist nur ciue kurze Spanne Zeit, daß Bosse dem Blatt nahe gestanden und an ihm mit­gearbeitet hat, kaum länger als anderthalb Jahre; aber es ist eine dem Ver­leger unvergeßliche Zeit. Alles, was Bosse gab, seine Beiträge, seine Briefe, kam vom Herzen und strömte ans einem Herzen, das voll von Güte war, aus einem Geiste, der abgeklärt durch reiches Wissen nnd reiche Erfahrung über den Dingen stand. Er war einer der besten Männer, die je für die Grenzboten geschrieben haben, und einer der echtesten Freunde, die sie gehabt haben. Daß er ihnen nach so kurzer Zeit entrissen wnrde, ist ein großer Ver­lust für sie; er hätte ihnen noch unendlich viel sein und unendlich viel geben können, und er gab ja so gern, gerade den Grenzboten, weil sie ihm ans Herz gewachsen waren.

Nach den ersten Berührungen, die ich mit dem Minister Bosse hatte, Hütte ich freilich nie geglaubt, daß ich jemals in ein näheres und herzliches Ver-" hältnis zu ihm treten würde. Man kann als Verleger gelegentlich den Wunsch hegen, daß sich ein hohes Kultusministerinm für Dinge interessiere und ihnen Förderung angedcihen lassen möchte, die man unternimmt und für wertvoll und nützlich hält. Man sieht ja, wie manche Dinge sich amtlicher Unterstützung erfreuen und ihr ihren Erfolg verdanken. Ohne Ahnung davon, welche Wege dazu unter Umständen nötig gewesen sind, wird man sich herzhaft nn die oberste Instanz wendeil nnd dort seine Bitte vortragen. Dann wird man die Erfahrung machen, daß diese oberste Instanz sich nicht veranlaßt sieht, sich mit der Sache zn befassen, ohne von zuständiger Seite dazu veranlaßt zu sein. Man wendet sich also an tiefer stehende Instanzen, vielleicht an die zunächst Grenzbotcn II 1902 1