Was wird aus dem Zolltarif?
u zwei Monaten hatte die Zolltarifkommissiou das Zvlltarifgesetz und von den 946 Positionen des Tarifs kaum 40 in erster Lesung dnrchberaten. dann ist sie in die Osterferien gegangen. Am 8. April null sie die Verhandlungen wieder aufnehmen. Allein von dem ersten Abschnitt des Tarifs, der die Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, die andern Naturerzeugnisse aus dem Tier- und dem Pflanzenreich und die Nahrnngs- und Genußmittel umfaßt, sind noch etwa 175 Positionen unbesprochen geblieben, worunter namentlich die Zölle auf Erzeugnisse der Forstwirtschaft und der Viehzucht noch überreichlich Gelegenheit zu Debatten Neben werden. Das Zolltarifgesetz hat durch die Kommission mehrfache Ab- äudrungen erfahren. Vor allem in der Erhöhung der vom Bundesrat in 5 1 vorgeschlagncn Minimalzollsütze auf die vier Hnuptgetreidearten. Dann ist der Absatz 1 des Z 12 wesentlich verändert worden. Er lantet im Entwurf: „Der ^eitpnnkt^ mit dein dieses Gesetz in Kraft tritt, wird durch kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmt." wofür die Kommission folgende Fassung vorschlägt: ..Dieses Gesetz tritt an einem durch kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats festzusetzenden Tage, spätestens am 1. Januar 1905 in Kraft." Weniger wichtig ist vielleicht der "m von der Kommission eingefügtes?^ wonach bei der Einfuhr von Waren, die nach dem Herstellungslande verschiednen Zollsätzen unterliegen, ein Ursprungszeugnis verlangt werden soll. Der in K 10 » von der Kommission gemachte Vorschlag, kommunale Abgaben auf Getreide, Mehl, Vieh, Fleisch und dergleichen zu verbieten, wird wohl vom Reichstage, schon weil er die Kompetenz der Reichsgesetzgebung zu überschreiten scheint, abgelehnt werden. Die übrigen Abündruugen des Tarifgesetzes können unerwähnt bleiben. Die Abändrnngen an den durchberatneu Positionen des Tarifs selbst enthalten meist Zollerhöhungen. Die dazu in einigen Füllen beantragte Festlegung von Minimalzöllen hat bisher nicht die Mehrheit der Kommission gefunden, .doch sind wohl noch mehr solche Antrüge, z. B. bei den Erzeugnissen der Viehzucht, zu erwarten, deren Ablehnung nicht feststeht.
Grenzboten 1 1902 ^