Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Als der Wagen, der den Oberstleutnant und seine Töchter nach Hause brachte, am Förderhanse vorüberfuhr, sah man noch immer einen Kreis Menschen stehn, und Doktor Duttmüller bei der Arbeit.
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die sächsische Ministerkrisis. Was sich am 7. Februar in Dresden ereignet hat. dafür giebt es in der sächsischen Verfnssuugsgeschichte kein Beispiel. Vor einem allerdings sehr energischen, einstimmig cmgenommnen Mißtrauensvotum der Zweiten Kammer haben sämtliche Minister beim König ihre Entlassung erbeten. Kommen wir kurz auf den Gang der Dinge zurück, denn das jetzt eingetretne Ereignis ist der scheinbar plötzliche Ansbruch einer langen schleichenden Krisis, von der wir nur wünschen, daß sie zu einer durchgreifenden Gesundung des sächsischen Verfassungslebens führen möge. Die Finanzdeputation L der Zweiten Kammer fand, daß im außerordentlichen Staatshaushnltetat bei drei Titeln der bewilligte Kostenanschlag ohue ständische Bewilligung sehr stark überschritten worden sei, uamentlich bei dem Bau einer nvrmalspurigen Nebenbahn von Chemnitz nach Wechselburg leitet 51) um mehr als 50 Prozent, deun über die dafür bewilligte Bausumme von 5334 500 Mark forderte jetzt die Regierung nachträglich noch 2695500 Mark Darin sah die Finanzdeputation eine Verletzung des ständischen Budgetrechts, also eine Verletzung der Verfassung, deshalb nämlich, weil diese Erhöhung der Kosten mit einer sehr starken Abweichung von der bewilligten Planung der Bahn zusammenhing. In den darüber geführten Depntationsverhandlungen bestritt zwar die Regierung diese Auffassung, erklärte aber dann in einem Schreiben des Finanzministeriums vom 1. Februar, daß sie wegen dieser Überschreitungen ausdrücklich um Indemnität nachsuchen wolle, und die Finanzdeputation beantragte daraufhin iu ihrem Bericht an die Kammer, in Bezug auf Titel 51 die nachgesuchte Indemnität zu erteilen, also auch die Nachforderung in der angegebnen Höhe zn bewilligen. Somit schien alles in schönster Ordnung und jeder Anlaß zum Konflikt aus der Welt geschafft, da gab iu der Pleuarsitzung der Zweiten Kammer am 7. Februar der Ministerpräsident von Metzsch im Namen des gesamten Ministeriums ganz uuerwartet die Erklärung ab, daß sich die Staatsregiernng keineswegs einer Berfassuugsverletzung schuldig fühle, nahm also das Gesuch um Indemnität thatsächlich zurück uud stellte damit die Kammer vor eine ganz neue Situation. Einstimmig versicherten darauf die Wortführer beider Parteien, daß die Kammer durchaus auf dem Standpunkt ihrer Deputation stehe, uud daß der Fiuanzminister von Watzdorf nicht mehr das Vertrauen der Kammer habe; der Präsident aber beantragte, da die Grundlagen des Deputationsgutachleus durch die Erklärung des Gesamtministeriums verschoben seien, den Gegenstand an die Deputation zurückzuverweisen, und dieser Antrag fand einstimmige Annahme. Darauf reichten sämtliche Minister beim König ihr Entlassnngsgesuch ein.
Dieser Thatbestand giebt zu manchen Fragen Veranlassung. Warum zunächst hat das Ministerium die am 1. Februar gestellte Bitte um Indemnität am 7. Febrncir thatsächlich zurückgezogen? Es haben doch ganz andre Minister in ganz andrer Sitnation in ganz andern Dingen um Indemnität nachgesucht. Warum haben sich weiter alle Minister mit dem Finanzminister, dessen Stellung schon lange angefochten war, solidarisch erklärt, obwohl das Mißtrauensvotum doch zunächst lediglich dem Finanzminister galt, warum haben sie also den König vor die in Sachsen un-