Beitrag 
Catholica
Seite
406
Einzelbild herunterladen
 

406

vom ehemaligen Königreich Hannover

Tage gefördert werden, die zu Zusammenstößen führen, die allerdings nicht auf dem Gebiete der üciss et inorss liegen, ist unausbleiblich; sie lassen aber auch das fördernde Prinzip der modernen Auffassung der Dinge klar hervor­treten. In solchen Fällen handelt die Kurie mit außerordentlicher Klugheit. Es widerstrebt ihr, sich rückhaltlos vom liebgewordnen Alten zu trennen; sie spitzt die entstehenden Fragen in der Behandlung jedoch nie so zu, daß es zu offnem Streite kommt, sondern läßt die Dinge nach einigen vergeblichen Ver­suchen, mit ihrer Auffassung durchzuringen, gehn. Diese Abneigung, sich sofort zu ergeben, wenn neue Gedanken an die Kurie herantreten, hat eine in hohem Grade prophylaktische Bedeutung; sie wird dadurch vor der hastigen Aufnahme noch unreifer und vielleicht nicht einmal guter neuer Gedanken bewahrt, was bei der weltumspannenden Organisation der Kirche von einschneidender Be­deutung ist. Laugsam und unter stetem Drangen voran zu schreiten, ist viel logischer uud hat größere innere Berechtigung, als enthusiastisch«, praktische Parteinahme für alles Neue, das noch nicht einmal eine größere Probezeit hinter sich hat. Das alles kann aber nicht hindern auszusprechen, daß zahl­reiche Einrichtungen der kurialen Verwaltung gegenwärtig unter bedenklichen Anachronismen innerer wie äußerer Art leiden, an die bald die bessernde Hand gelegt werden muß. Der tiefere treibende Grund einer solchen Stellungnahme ist in der grundlegenden Veründrung der allgemeinen menschlichen Lebens­bedingungen zu suchen, die sich seit vierzig Jahren in völlig abschließender Weise vollzogen hat.

Vom ehemaligen Königreich Hannover

2

König Ernst Augnst hatte den großen Anstoß seines Lebens, »M^^^M den Staatsstreich von 1837, wieder gut gemacht und lebte mit ^»^«'M^ seinem Volke in Frieden. Die durch das Staatsgrnndgesctz von 1833 gewährleistete Vereinigung der landesherrlichen .Kanuner »W^^ssl kasse und der ständischen Gcncralsteuerknsse war durch eine Novelle vom 5. September 1848 wiederhergestellt und damit das Budgetbewilligungs­recht der Stündekammern wieder anerkannt worden. Aber zu der Veröffent­lichung der neuen Organisationsgesetze, die fertig in seinem verschlossenen Schreibtische lagen, konnte er sich nicht entschließen; sie erfolgte dann, wie wir gesehen haben, unter seinem Nachfolger 1852. Der alte König glaubte, daß diese Gesetze viel zu weit gingen, und er fürchtete dieConseqneutia"; ersah, daß daran nichts mehr geändert werden konnte, aber er selbst wollte die Neuerung nicht erleben. Als er am 18. November 1851 die Augen schloß, sechs Monate nach einer überaus befriedigend verlaufneu, glanzvollen Feier seines einundachtzigsten Geburtstags, war er, wie Hassell mit Recht sagt, aus