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Lösung harrten. Es ist selbstverständlich, daß das nicht ohne eine entsprechende materielle Gesetzgebung möglich ist; die Kommission hat die Ausführung der in der Resolution verlangten Änderung der Organisation nnd des Verfahrens der Generalkommission nicht als das Ziel der angeregten Gesetzgebung, sondern nur als eine Vorbedingung augesehen, von deren befriedigender Erfüllung eine weitere planmäßige Landeskulturgesetzgebung abhängen soll. Jetzt freilich wird sich die neue Kommission wohl zunächst darüber schlüssig machen müssen, welche Äudernngen dieser Gesetzgebung sie für nötig hält.
(Schluß folgt)
(Latholica
Von Joseph Mayer
ihrhard, Professor der Kirchengeschichte an der Universität Wien und Mitglied der dortigeu Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, wirft in seinem neusten Buche Seite 343 ff. die Frage auf, ob es dem Einzelnen objektiv zustehe, die Aufforderung an I die Katholiken der Gegenwart zn richten, an der Versöhnung der modernen Welt mit der katholischen Kirche treu mitzuarbeiten. Nachdem er vorher, Seite 340 ff., die Trüger der modernen Kultnr energisch zur Selbstprüfung aufgefordert, sie vor einer Überschätzung ihrer eignen Ideale gewarnt nnd zur Behebung ihrer nicht selten geradezu krassen Unkenntnis des Wesens des Katholizismus ermahnt hat, schreitet er zur Beantwortung der obigen Frage. In längern, interessanten Ausführungen gelangt er zu dem Ergebnisse, daß der Einzelne mit vollem Recht in der angegebnen Richtung thätig sein könne. Die historische Erfahrung, daß ein Anstoß zu einem Fortschritt irgendwelcher Art auf irgendeinem Gebiet immer auf die Anregung eines Einzelnen oder mehrerer miteiuauder verbundnen Personen zurückgeführt werden muß, verpflichtet sogar den, den seine Stellung und seiue Kenntnisse dazu befähigen, die Anregung zu geben.
Wenn das genannte Buch vom universalhistorischen Standpunkt aus die mit dem Katholizismus der Gegenwart zusammenhängenden Fragen iu allgemeiner Weise behandelt, so mögen die folgenden Aufsätze in einzelne Diuge tiefer eindringen, ihre gegenwärtige Wirksamkeit und ihre innere Berechtigung dazu darlegen, gewisse rückständige Verhältnisse berühren nnd ihre Modernisierung vorschlagen, manche wissenschaftlichen Richtungen skizzieren und ihren Anspruch auf alleinige Beachtung kritisch beleuchten und allerlei sonstige wesentliche oder nur zeitgeschichtlich bedeutende Seiten des theologischen oder religiös-
*) Der Katholizismus und das zwanzigste Jahrhundert im Lichte der kirchlichen Entwicklung der Neuzeit. Zweite und dritte, vermehrte Auflage. Stuttgart und Wien, Noth, 1902.