Vom ehemaligen Königreich Hannover
i
> em ersten Teil der Geschichte des Königreichs Hannover von Landschaftsrat von Hassell, über den wir unsern Lesern früher berichteten Hrenzboten 1898, I S. 621), ist der Schluß des Werkes gefolgt in zwei Halbbündcn, wovon der erste die letzte Zeit Ernst Augusts (1849 bis 1851) und die ersten zehn Jahre Georgs V. (bis 1862) umfaßt, der zweite, noch stärkere nnr vier inhaltreiche Jahre mit der Schlacht Langensalza am Schluß, worauf dann noch eine kurze Erzählung der hannoverschen Dinge bis zum Tode des Königs (1878) folgt.'-)
Inzwischen hat auch das Staatsrecht des ehemaligen Königreichs in einem zweibändigen Werke von Ernst von Meier«) eine ganz vortreffliche Behandlung gefunden, ausgezeichnet durch klare Anordnnug, ruhige, lapidarisch kurze Darstellung und eine erstauuliche Genauigkeit der Einzelheiten, die ein wahrhaft vewundernswertes Studium der Litteratur und der Akten voraussetzt. Die ^nzelnen Einrichtungen werden uns in systematischer Anordnung und innerhalb ^ser in ihrer geschichtlichen Entwicklung bis auf die Einverleibung des Königreichs in den preußischen Staat vorgeführt. Zuerst innerhalb der Verfassnngs- gchhichte wird in einem Abschnitt: „Das Land und das Herrscherhaus" das Zusammenwachsen der Landesteile (Kalenberg uud Lüueburg, Lauenburg und Hadelu, Bremen und Werden, Osnabrück, Hildesheim und Ostfriesland) und das erhalten der hannoverschen Landesherren ausführlicher, seit sie mit Georg I. den ^'glischen Thron bestiegen haben, behandelt. Dann folgen Abschnitte über die ""berste Landesregierung" (die deutsche Kanzlei in London, die Stellung des Herzogs von Cambridge als Statthalter, die Ministerien in Hannover), über di
e
. ^ .. NenuKuna bisher unbekannter Aktenstücke.
«°n Z.?^? ?^^M^ngV;-- ^2). Mt drei Porträt. Zweite Abteiln^ Mit vier Porträts und zwei Karten. Le:pm. M. Hemsms
^^Hmm^rsL Ve^assungs- und Verwaltungsgeschichte (1680 bis 1866). Von Ernst von Meier. Ech^^ Z'^ Band: Die Verwaltungsgeschtchte.
Leipzig, Duncker und Humblot, 1898/99. Grenzboten I 1902