Die Wohnungs- und Bodenpolitik in Großberlin
(Schluß)
uf der am 10, und 11, Mai 1897 in Frankfurt a, M, abge- haltnen sechsten Konferenz der „Zentralstelle für Arbeiterwohl- sahrtseinrichtnngen" wurde das Thema der kommunalen Wvhl- fahrtseinrichtungen, worüber ein gedruckter Vorbericht von Stadtrat Dr. Flesch vorlag, behandelt. Bei der Eröffnung der Diskussion riet der Vorsitzende, Staatssekretär a. D. Herzog, wie sich das eigentlich 0ou selbst verstand, zunächst die Frage zu erörtern: „Hat die Gemeinde und insbesondre die städtische Gemeinde die Verpflichtung, und hat sie die Möglichkeit, Wohlfahrtseinrichtungen in dem Sinne, wie sie hier verstanden werden, zu treffen?" Zu diesen Wohlfahrtseinrichtungen gehört natürlich ganz besonders, wie der Berichterstatter ausführlich darlegte, die Fürsorge für billigere und bessere Arbeiterwohnungen als die „für alle Gemeinden wichtigste und schwierigste sozialpolitische Bethätigung." Bezeichnenderweise wurde die so sehr berechtigte Frage des Vorsitzenden weder diskutiert noch beantwortet. Denn wenn der bekannte Arbeiterfreuud Pfarrer Lie. Weber aus M.-Gladbach gelegentlich ein Urteil des preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1885 zitierte, wodurch „klargestellt" sei, daß es im Begriff der Gemeinde liege, daß sie alle Interessen ihrer Glieder wahrzunehmen habe und alles in den Bereich ihrer Wirksamkeit zichn könne, was die Wohlfahrt und die Interessen des Ganzen und jedes einzelnen Gemeindeglieds angehe, so war das keine sachliche Antwort. Mit Recht wies deshalb später der Vorsitzende der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Berlin, Dr. Freund, auf das auffallende Schweigen der Konferenz über die Frage hin, ohne freilich die eigne Ansicht darüber zn verdaten. „Ich gebe offen zu — meinte er die Frage ist eine sehr heikle, weil sie einen starken politischen Beigeschmack hat. In dem Maße, in welchem die Sozialdemokratie Einfluß auf die Verwaltung der städtischen Angelegenheiten gewinnt dadurch, daß ihre Vertreter in die Stndtverordnetenversamim
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