Goethe und Frankfurtmain
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vermag wo seine Überzeugung auf Schlnßfolgeruugeu, auf Indizien beruht, da mag er davon ansgehn, daß er sich irren kann. Er mag die für die Unschuld des Augetlngteu sprechende» Punkte zusammenstellen und sagen: „Meiner persönlichen Überzeugung von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten Ausdruck zu geben, habe ich keinen Anlaß, ich bitte das, was ich gesagt habe, bei Prüfung der Schuldfrage zn berücksichtigen." Glaubt aber der Verteidiger den vollen positiven Beweis für die Thäterschaft des Angeklagten in den Händen zn haben, so darf er über die Schuldfrage überhaupt nicht sprechen. Er muß sich begnügen, die Punkte zusammenzustellen, die für eine milde Beurteilung des Falles in Betracht kommen.
Nur so wird meines Trachtens der Verteidiger der doppelten Aufgabe gerecht, die ihm die Strafprozeßordnung zuweist, Helfer zu sein bei der Ermittlung der Wahrheit nud Vertreter der Interessen des Angeklagten.
Flenslmrg F. Llvers
Goethe und jranksurtmcnn
m 28. Auglist 1899 kam ich zn Frankfnrtmain, wie die dortigen Börsianer ihre Stadt billigerer Telegramme wegen nennen, in einen Charentierladen. Im Schaufenster, wo sonst ein Schweinskopf steht, stand eine Büste Goethes, mit Lorbeer, aber ohne Zitrone; ich fragte, dnrch diesen Ausdruck der Goetheverehruug zn solcher Frage ermutigt, die Inhaberin des Ladens, was sie eigentlich von Goethe und der Feier seines hnndertfünfzigsten Geburtstags halte, und sie antwortete mir: „Es mecht schou was aus. Mauche Kuinie hawc Logirbesiich; mmere, wo der Zng vorbeikemmt, gewe e Gawelfrihstick; ich bin zufridde."
Man spotte nicht über eine solche Beurteilung des großen Mannes; es ist ja natürlich, daß jeder ein Fest in der ihm eigentümlichen Weise begeht. So feiern die Juden die Gebnrt des Heilands durch Wcihnachtsausvcrkänfe, uud die Frankfurter die Geburt Goethes durch Esscu. Denn jeder Kenner der dortigen Verhältnisse weiß, daß das Essen im geistigen Leben dieser Stadt eine ganz besondre Rolle spielt. Am 10. Juni 1781 schrieb Goeckingk an Bürger: „Zu Frankfurt war ich zwar acht Tage, da der Ort selbst mir aber nicht behagte und ich bei Leuten, die sich nur auf Fressen, Saufen uud Kartenspiel versteh», nicht ausdanern konnte" nsw. Dieses etwas starke Urteil trifft, wenigsteus heutzutage, nicht durchaus zu; von Verständnis für Kartenspiel, das viel Nachdenken erfordert, konnte ich bei läugerm Aufenthalt in Frankfurt nichts entdecken; auch das Verständnis für das Trinken habe ich nnderorts, zn», Beispiel am Rhein, viel höher entwickelt gefuudeu; aber das Verständnis Grenzboten III ISV1 Ü8