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Der Religionsunterricht an höhern Schulen
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^Yss Der Religionsunterricht an höhern Zchnlen

nicht Lutheraner und Reformierter in einer Person sein, Soll der Religivns- lchrer etwa eiu Mann sein, der keiner besondern Kirche mit Überzeugung an­gehört? Eine Überzeuguug muß er doch haben, wennselbstredend der Unter­richt der Ausdruck seiner Überzeugung sein soll." Ob er nun lediglich ge­schichtlich oder auch dogmatisch deu Stoff behandelt, macht keinen Unterschied, Auch bei der geschichtlichen Darstellung wird er seinen Standpunkt nicht ver­leugnen können, wird er Farbe bekennen müssen, Oder soll die geschichtliche Darstellung dazu dienen, die eigne Überzeugung des Lehrers im Dunkeln zu lassen? Das wird keinesfalls die Meinung Metzens sein. Die Schüler haben ein Recht darauf, zu erfahren, was schließlich die eigne christliche Überzeuguug ihres Lehrers ist, und worauf sie sich gründet. Dies anders als im Zusammen­hang mitzuteilen, halte ich für ein Ding der Unmöglichkeit, Wenn der Neligions- lehrer seine Schüler dazu anleiten will, zu einer festen Überzeuguug in Bezug auf das Christentum zu gelangen, so darf der Eindruck nicht fehlen, daß diese Mahnung von einem Manne ausgeht, der sich selbst eine feste Überzeugung erkämpft hat. Wenn dieser dogmatische Abschluß fehlt, so gelangt meiner An­sicht nach der Religionsunterricht zu keinem Ziel. Schwierigkeiten giebt es dabei genug, aber das darf uns nicht abhalten, wenigstens das Ziel zu er­streben. Aber wenn ich auch deu dogmatischen Abschluß für unentbehrlich halte, so fällt es mir doch nicht ein, den Religionsunterricht ausschließlich dogmatisch gestalten zn wollen. Muß denn alles nach ein und derselben Schablone gehn? Wenn irgend ein Fach der Altersstufe angepaßt werden muß, so ist es der Religionsunterricht. In den untern Klassen des Gymna- sinms kann der Unterricht weder streng historisch noch mich dogmatisch getrieben werden, er wird vorwiegend praktisch-erbaulich sein müssen. In den mittlern Klassen gilt es, vor allem das geschichtliche Verständnis für das Christentum und unsre Kirche anzubahnen, in den obern Klassen macht die dogmatische Lehre den Abschluß. So ist es bisher bei uns in Sachsen gehalten worden, und ich finde keinen stichhaltigen Grund, von dieser Praxis abzugehn.

Metz ist bei seiner Untersuchung wesentlich von dem bestimmt worden, was seiner Ansicht nach das Ghmnasium zu fordern hat. Das Gymnasium ist ein Organismus, der als solcher nichts Fremdartiges duldet. Also mnß der Religionsunterricht den übrigen Fächern gleich gemacht werde», wenn er nicht früher oder später ausgeschieden werden soll. So kommt er zu der Forderung, daß der Religionsunterricht ich kann es wohl kurz so be­zeichnen - nichts andres als eine Ergänzung des Geschichtsunterrichts sein dürfe. Dies ist zum mindesten eine einseitige Betrachtung. Es muß doch wohl berücksichtigt werden, was die Sache, die gelehrt werden soll, die Religion ihrem ganzen Wesen nach fordert. Religion ist vorwiegend Sache des Gemüts, und insbesondre will die christliche Religion nicht bloß als Verstandessache nnd deshalb anch nicht bloß als historische Erscheinung betrachtet werden. Sie wird nur dann wirklich verstanden, wenn sie als gegenwärtige Macht das Herz ergreift. Wenn aber Religion als Gegenstand des Unterrichts nn Gymnasien