Z4g Die fehlerhafte (Organisation der Sparkassen für den Hypothekarkredit
Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgiltig und werden von der Landeskommission dem Kommissar zum Vollzug mitgeteilt. In eine Prüfung des Verfahrens des Schiedsgerichts tritt die Landeskommission auf Beschwerden nur insoweit ein, als es sich um die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften handelt.
Auch nach dem Gesetzentwurf betreffend die Umlcgung städtischer Grundstücke (Lex Adickes) ist die Umlegungskommission, in der übrigens auch der Landmesser Sitz und Stimme haben soll, ausführendes Organ, während der Bezirksausschuß über die Beschwerden entscheidet. Der Verfasser des Artikels in Heft 5 dieser Zeitschrift, 1900, kommt gleichfalls zu dem Resultate, daß die Entrichtung landwirtschaftlicher Schiedsgerichte den Bedürfnissen der Zeit entspreche. Die Erfahrungen, die in Preußen mit den schon jetzt bestehenden Kreisvermittlungsbehörden und den landwirtschaftlichen Schiedsgerichten gemacht worden sind, ermutigen allerdings nicht zur Schaffung einer von der Spezial- kommission ganz unabhängigen Behörde zur Entscheidung über Beschwerden in der ersten Instanz, die nur aus praktischen Landwirten und einem Juristen als Vorsitzenden zusammengesetzt ist. Es würde sich weit mehr empfehlen, die Spezialkommission ähnlich wie in Bayern und Hessen zusammenzusetzen und dieser selbst richterliche Befugnisse zuzugestehn, namentlich dann, wenn die Begrenzung ihrer Zuständigkeit nach der Hohe des Streitobjekts möglich wäre.
Im Plenum des Abgeordnetenhauses wird der Antrag der elften Kommission voraussichtlich noch lebhafte Erörterungen hervorrufen. Sollte sich eine Mehrheit für ihn finden, so darf doch in die Staatsregierung das Vertrauen gesetzt werden, daß sie erst nach reiflichen Erwägungen mit selbständigen Organisationsplänen hervortritt, von denen eine wesentliche Verbesserung der gegenwärtigen Zustände erwartet werden kann. Zugleich aber dürfte eine Revision der materiellen Agrar- und Landesknlturgesetze uicht umgangen werden können.
Die fehlerhafte Organisation der Sparkassen
für den Hspothekarkrsdit
,ie öffentlichen Sparkassen sind gegründet, um, wie schon ihr Name andeutet, das Sparen zu begünstigen, also für die Sparer. Sie entsteht! dadurch, daß eine Gemeinde (Stadt, Dorf oder Kreis) erklärt, kleine Beträge von Sparern entgegenzunehmen l uud zinsbar anzulegen. Die Sparer erhalten dafür zum Beweise für ihre eingezahlten Beträge das Sparkassenbuch, auf Grund dessen sie kleinere Beträge jederzeit ohne Kündigung und größere gegen kürzere oder längere,