Zur Umgestaltung der General- und der ^pezial-
kommissionen
ie Auseinandersetzungsbehörden in Preußen sind schon seit geraumer Zeit Gegenstand der verschiedensten Anfeindungen im Lande, in den Tageszeitungen und Wochenschriften und nicht minder im Abgeordnetenhause gewesen.") Die Kritik ihrer Organisation hat in der neusten Zeit eine Zusammenfassung in dem Antrage des Abgeordneten Herold erfahren, und die elfte Kommission des Abgeordnetenhauses hat diesen Antrag in folgender Fassung empfohlen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die Organisation und das Verfahren der Generalkommissionen auf folgenden Grundlagen anderweit zu gestalten:
1. Zur Herbeiführung eines festern Zusammenhangs der Generalkommissioneu mit der allgemeinen Landesverwaltung sind die Geueralkommissivnen, unter Abänderung der Instruktion für die Oberpräsidenten vom 31. Dezember 1825, den Oberpräsidenten in der Weise zu unterstellen, daß diesen ein maßgebender Einfluß auf den Gang der Geschäfte gesichert ist.
2. Es ist für die Bearbeitung der den Generalkommissionen auf dem Gebiete der innern Kolonisation und Landesmelivration bereits überwiesenen nud der ihnen ciuf diesem und ähnlichen Gebieten der Landeskultur noch weiter zu überweisende» Aufgaben eine diesen Aufgaben entsprechende Vermehrung der meliorationstechnisch gebildeten Beamten, sowie eine Mitwirkung gewählter Laien mit entscheidender Stimme in den Kollegien vorzusehen.
3. Im übrigen bewendet es bei dem bisherigen Verfahren mit der Maßgabe, daß den unter Zuziehung von Laien kollegialisch auszubildenden Spezialkonunissiouen eine größere Selbständigkeit beizulegen und ihnen in möglichst weitein Umfange die auf mündliche Verhandlung zu treffende Entscheidung erster Instanz zu übertragen ist.
*) Vergl. die Artikel in Heft ü und Heft tl der Grenzboten tW0 über denselben Gegenstand.
Grenzboten !U 1S01 43