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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Du bist verraten, flüsterte ich Valentin zn,
Jci, gab der zurück. Es schadet nichts. In vierzehn Tagen ist der letzte pfälzische Vogt hinter mir.
So sehen deine Landsleute ans? sagte Knuignndc und ergriff wieder den Arm ihres Liebsten. Der will mir gar nicht gefallen. Woher kennt ihr euch denn so gencm?
Wir haben als Kinder miteinander an der Stadtmauer gespielt.
An der Stadtmauer? fragte Kuutgunde verwundert.
Ja. Was ist denn dabei? Wir wohnten in der Nähe.
Dann schaute Valentin zu uns zurück uud sagte: Wir finden Eueru Bater nicht, Margarete. Du hast Recht gehabt, Johannes, das Gedräng ist häßlich. Wir »vollen umkehren und nach Hause.
Aber nicht auf demselben Wege, gab ich zurück. Ich konnte durch die Zeltstangen über eine Reihe von leeren Tischen hinweg nach dem Platze schauen, wo der Büttel gesessen hatte: der Stuhl war leer.
Wir wollen hier gleich die Gasse hinaus nach der Ladenburgcr Straße zu.
Dort wollen wir noch vorbei gehn! sagte Kunigundc und wies nach einem seitwärts stehenden Tisch, um den Studenten saßen. Valentin zögerte, aber Kuuiguude sah ihn lächelnd an und zog ihn mit sich.
Es ist ja nur ein kurzer Umweg, dachte ich, uud vielleicht fiudcu wir Gerwig, der allein weiß, was jetzt not thut.
(Fortsetzung folgt)
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Etwas über jesuitische Moral. ?o toa,en mimkinci ^ Omi -mä to xivs g. woraliiF to tds ^Vorld, tnis is our eMug', sagt Oswald Johu Simon in der .Ivvinb Hv.Äi'torI,y liovisv. In den Preußische» Jahrbüchern im Jnniheft 1901 steht ein Aufsatz des Grafen Paul Hoeusbroech in Lichterfelde über Alfvnso Maria de Liguori und dessen Moraltheologie. Man erfährt daraus, daß Liguvri, der 1696 iu Marinella in der Nähe von Neapel geboren nnd 1787 gestorben ist, zuerst Jurist und zwar Advokat war. Erst 1723 widmete er sich den» geistlichen Stande. Deshalb sind zwei von ihm anfgestcllte Sätze, die Graf Hoeusbroech anführt, besonders bemerkenswert, namentlich für Juristen. Diese lauteu wie folgt:
1. Ein Gläubiger, dem ein Teil einer bestimmten Schuld bezahlt worden ist, kann schwören, es sei ihm nichts bezahlt worden, wenn er noch eine andre Forderung hat, die er nicht beweisen kann.
2. Wer einen Vertrag abschließt unter den äußern Zeichen des Vertrags, aber mit dem innerlichen Willen, nicht abzuschließen, ist im Gewissen an den Vertrag nicht gebunden, außer der audre Teil hätte seine Verpflichtung schon erfüllt.
Znr richtigen Beurteilung dieser Sätze möchten wir eine allgemeine Bemerkung vorausschicken. Es ist ja bekannt, daß die erste christliche Gemeinde in Rom wenn nicht ausschließlich, so doch bei weitem zum größten Teil aus Juden bestand. Eines Beweises bedarf dies kanm. Man braucht nur das zweite bis vierte Kapitel des Briefes St. Pauli an die Römer zu lese», und man wird es deutlich sehen. So ist es gekommen, daß so manche Dinge in die römische Kirche übergegangen sind, die lediglich und ganz spezifisch jüdisch sind. Dazu gehört auch