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Das britische Parlament :
(Schluß)
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Das britische Parlament

von Hugo Biirtels (Schluß)

n seinen Rechten vergiebt sich das Oberhaus deshalb nichts. Es kennt seine Stellung, Sein Sprecher, der Lordkanzler, ist der feste Punkt im ganzen parlamentarischen Leben, Die Personen wechseln in diesem Amte zwar häufiger als im Unterhaus«, da mit jedem Wechsel der Regierung mich ei» nener Lordtanzler auftritt, aber ein Lordkanzler ist immer vorhanden, wahrend die Zeit von der Auflösung eines Parlaments bis znm Znsammentritt des neuen keinen Sprecher des Nuterhauses kennt. Der Sprecher der Gemeinen muß erst ge­wählt werden, der Lordtanzler ist schon da, nnd die Gemeinen müssen vor ihm an den Schranken des Oberhauses erscheine» nnd erhalten von ihm die Anweisimg, einen Sprecher zn wählen, der dann am nächsten Tage vor ihm die Mitteilung der königlichen Bestätigung vernimmt. Alle Schritte und Reden sind genau festgesetzt. In kleiner Perücke tritt der erwählte Sprecher vor den Kanzler, um die Bestätigung zu höre» und darauf iu hergebrachten Worten um Bestätigung aller Rechte des Unterhanses zu bitten, die iu ebeuso her­gebrachten Worten gewährt wird, Dann erst setzt der Sprecher seine große Perücke ans, in der er sich hinfort bei allen Gelegenheiteu, vor dein Unter­hause wie dem Oberhause, zeigt. Oft genug fordert der Träger des schwarzen Stabes, ein Beamter der LordS, den Sprecher und die Gemeinen vor die Schranken der Adelskammer, Ohne Zögern wird, nicht eben zur Erbmumg des jeweiligen Redners, die Erörterung abgebrochen, das Wahrzeichen des Unterhauses, die große Keule, die Eromwell verächtlich als Firlefanz bezeich­nete, wird vom Tische genommen, nnd in feierlichem Zuge gehts hinüber, wo der Lordkanzler den Gemeinen sagen laßt, daß Seine Majestät geruht haben, einem Gesetze die allerhöchste Bestätigung zu geben. Das geschieht jedoch nicht in der Sprache des Landes, sondern in altem normannischem Französisch, »kwr tbk 8<wi>. nk ttti-Mor«! öove. Bei einer Regierungsvorlage heißt es ik,s Knz? (früher I-r r»y»ö) ls vgult,, bei einer Vorlage aus dem Hause 8oit. imt ,:ommk il e«t, clesire, uud bei Geldsachen I>s roy rsmvroiv se>» loyiwx sujgw, »oovxtv Isnr bvovvolknvt! et g-insi lg vvnlt.

Der Dank des Königs für Geldbewilligungen bezieht sich hcntzntage nur noch auf die Gemeinen, die sich bei aller Demut und Unterwürfigkeit, die sie