Litteratur
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Auch kann es nur ans dem Umstände, daß man durch die Gewohnheiten der Landschaften gelernt hat, ländliche Grundstücke zuverlässig zu schätzen, erklärt werden, daß das Reichshypothekenbnnkgesetz den Landesregierungen überläßt, die Beleihungs- grenze bei ländlichen Grundstücken bis auf ^/z der Taxe zu erhöhen, während dies bei städtischen nicht zugelassen ist. Die Hänser in den Städten bieten aber bei dein Aufschwung unsrer Städte gewiß jetzt mindestens dieselbe Sicherheit wie die Landgüter, die bei unsern bedrängten landwirtschaftlichen Verhältnissen eher im Preise weichen. In der Sicherheit des Pfandobjekts liegt der Unterschied also nicht begründet, sondern mir in den Taxgewohnheiten, denn es ist in Prenßen gewissermaßen Gewohnheit, städtische Grundstücke zu hoch abzuschätzen. Schlimm ist es, wenn Gesetze auf derartige Mißbräuche zugeschnitten werden. Dadurch erhalten solche Mißbräuche neue Nahrung und wurzeln erst recht fest ein.
Sp-mdcm Bäumet
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Baedekers Schweiz nebst den angrenzenden Teilen von Oberitalien, Scwoyen und Tirol, 29, Auflage, Mit S9 Karten, 18 Stadtplüncn und 11 Panoramen, — Baedekers Süddeutschland (Oberrhein, Baden, Württemberg, Bayern und die angrenzenden Teile von Österreich), 27, Auflage, Leipzig, Karl Baedeker, 1901
Neben den beiden roten Bänden, die, so inhaltreich sie sind, doch immer gefällige Bücher für Hand und Tasche und Hnudtasche bleiben, liegt ein blauer auf meinem Tisch, der Baud Savois von den Kuicles-^Mnns, die Hachette iu Paris herausgiebt. Ich kann wieder ciumal die beiden Führer vergleichen. Die KuiciW-^oimns sind ja hauptsächlich für Franzosen bestimmt, aber der Fremde braucht sie auch manchmal, wenn er entlegnere Teile Frankreichs sehen, etwa so wie ich dieses Jahr stille Städte und Seen zwischen Arve und Dnrance besuchen will. Ich bin für manchen guten Rat erkenntlich, den ich 5c>imne verdanke. Aber wie unpraktisch nimmt er sich doch ueben deu Baedekers aus! Wer mag das System erfunden haben, die Aufzählung der Gasthäuser, Restaurants, Bäder, Wagen, Posten nsw. von der Beschreibung der Orte abzulösen uud in das Register zn verweisen? Ich suche m meinem ^o-mne Albertville in Snvoyen ans, dn muß ich erst S. 279 die Beschreibung des Ortes, seine Geschichte nsw. und dann S. 7* alles andre lesen, was Reisender zu seines Leibes Nahrung und Notdurft bedarf. Zwischen beiden Abteilungen liegt das Inhaltsverzeichnis und die Einleitung, alles das ist aber wieder von 200 Seiten Anzeigen hinten und vorn eingefaßt. Wie klar ist im Vergleich dan.it die Einteilnng des Stoffes bei Baedeker, wie übersichtlich und leicht findbar jede Einzelheit, Nach wenig Stunden Gebranch brauche ich gar tem Register mehr, bin in den. Buche zu Haus. Und wie anständig, mir nicht e». paar hundert unnütze Anzeigen mit aufznpacken. Dafür bin ich Baedeker ganz besonders dm.kbar. biu übrigens überzeugt, daß diese noble Ge,chaftsprax,s sich lohnt. Es giebt auch gute deutsche Reisehandbücher, die solche »»erwünschte Reklame- supplemente enthalten; .»an sollte aber meinen, das Publik.un werde sie schon von selbst ablehnen/denn sie gehn doch am Ende ans seine Kosten, Nur indem er solchen Ballast vermeidet, ist Baedeker imstande, an Text und Karten soviel zu bringe», ohne daß seine Bücher anfhören, handlich zn sein. In dieser 2g. Auflage der '„Schweiz" sind die Karten ...» fünf vorzüglich ansgeführte Blätter im Maß-