Reisekosten und Tagegelder der Staatsbeamten
eit Jahren ist sowohl in der Presse wie in den Parlamenten die Thatsache vielfach erörtert worden, das; die Vergütungen für die Dienstreisen der Beamten zn reichlich bemessen sind, und daß einzelne Benmtenklasseu ans diesen Vergütungen auffällig hohe Einnahmen im Vergleich zu ihrem Gehalt beziehn. In der Hauptsache sind dies die höchsten und die höhern Beamten bis zur fünften Nang- klasse; die niedern Beamten bleiben fast ganz außer Betracht, da sie, wenn man vereinzelte Ausnahmen abrechnet, gewöhnlich unr bei ihrer Versetzung eine Dienstreise ausführen müssen. Es war deshalb erklärlich, daß der im Jahre 1891 von dem Abgeordueten Richter gestellte uud von dein Reichstag am 16, März angenommne Antrag, die gesetzlichen Bestimmungen über die Reisekosten zeitgemäß zn reformieren, bei den Regierungen kein Entgegenkommen fand. Erst die bei der Beratung der Borlagen über die Aufbesserung der Beamtengehalte in den Budgetkommissionen des Reichstags und des Landtags nachdrücklich abgegebnen Erklärungen, daß ohne die Neuregelung der Neisekosten- vergütungeu die Gehalte nicht erhöht werden würden, veranlaßten die preußische Regierung, dem Abgeordnetenhaus am 19. März 1897 einen Entwurf zu einem neuen Gesetz über die Reisekosten und Tagegelder der Staatsbeamten zu überreichen.
In der dem Entwurf beigegebnen Begründung wird ausgeführt, daß sich die Erhöhung der Tagegelder als notwendig erweise, weil das Leben in den Hotels bedeutend teurer geworden sei, und weil künftig an den Reisekosten keine Ersparnisse mehr gemacht werden könnten. Es wird dann weiter gesagt: Es erscheine bedenklich, die gewohnten Einnahmen der Beamten auch nur in diesem Pnnkt zn schmälern, während anerkannt werden müsse, daß ihre Gehalte im allgemeinen nnznlünglich seien. Wo es jetzt die Finanzverhältnisse im Reiche uud iu Preußeu ermöglichten, die höhern nnd die mittlern Beamten besser zu besolden, erscheine es, falls man sich über die beantragten Erhöhungen einige, angemessen und auch geboten, die nicht mehr zutreffenden Bestimmungen über die Vergütungeu bei Eisenbahnreisen zn ändern.
Bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs im Abgeordnetenhaus«, am 24. März, erklärte der Finanzminister von Miquel, daß das Gesetz keine finanzielle Bedeutung habe, da sich die Ersparnisse nn Reisekosten und die Erhöhung der Diäten ausglichen; die Vorlage übe eine ausgleichende Gerechtigkeit. Die übrigen Redner erkannten übereinstimmend die Notwendigkeit der Neuregelung