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Friedrich List. 1
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Die genossenschaftliche Kreditorganisation in der Landwirtschaft 495

Man wird schon ans diesen kleinen Proben erkennen, daß die Erinnemng an List gerade im gegenwärtigen Augenblick höchst zeitgemäß ist. Nicht allein sind wir den großen Entscheidungen über die Teilung der Erde, die List in weiter Ferne auftauche» sah, bedeutend näher gerückt, sondern gerade jetzt, während des wirtschaftlichen Anfschwungs der letzten füuf Jahre, ist auch das Ideal in Deutschland verwirklicht, das List für sein Vaterland so heiß erstrebte: der Agrar-Mauufakturhaitdelsstaat, und es ist an der Zeit, zu fragen, ob die Wirklichkeit in jeder Beziehung der Vorstellung, die List davon hatte, entspricht, und, da doch die Welt nicht still steht, wie sich wohl die Dinge weiter ent­wickeln könnten und sollten. Aber ehe wir uns auf diese Frage einlassen, wollen wir vorher sehen, wie die Theorie des großen Praktikers Lehren be­urteilen darf und wirklich beurteilt hat.

^ie genossenschaftliche Kreditorganisation in der Land­wirtschaft

von Paul von kjcirtmann (Schluß)

ie große Bedeutung, die das landwirtschaftliche Genossenschafts­wesen in Deutschland gewonnen hat, liegt in der straffen Organi­sation der Vereine und in dem Gefühl der Zusammengehörigkeit und des Zusammenarbeitens an einer gemeinsamen Sache. Dieses Einigkeitsgefnhl unter all den verschiednen Genossenschaften auch äußerlich auszudrücken war von jeher das Bestreben Raiffeisens gewesen. Schon 1864 hatte Schulze-Delitzsch den Allgemeinen Verband deutscher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften ius Leben gerufen; unter diesem Verbände standen Provinzial- und Landverbände und unter diesen wiederum die einzelnen Ge­nossenschaften. Dem Schulzischcu Vorbilde nacheifernd, wollte Raiffeisen 1868 einen ähnlichen Aufbau seiner Vereiue gründe», der mit einer Zentralbank zum .Zwecke gemeinsamer Beratung, Kontrolle und GeldauSgleichnug verbunden sein sollte. Aber sein erster Versuch schlug fehl.

Da jedoch das Bedürfnis nach einer Zeutralansgleichsstelle dringend vor Handen war, so wurden 1872 in den einzelnen Landschaften selbständige Banken gegründet, eine westfälische landwirtschaftliche Bank, eine rheinische landwirt­schaftliche Genossenschaftsbank und eine landwirtschaftliche Zentralkasse für Hesse». Diese drei Banken schlösse!, sich am 25. Juni 1874 zu der Landwirt­schaftliche» Gencmlbank zusammen. Soweit war eine Einigung hergestellt. Da