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Gedanken zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes :
(Schluß)
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Gedanken zur Revision des Krankenversicherungs­gesetzes

(Schluß)

vn selbst ergiebt sich bei einer einheitlichen Leitung des Ver­sicherungswesens eine bessere Ausbildung und Schulung der Ärzte für ihre Thätigkeit im Dienst der sozialen Gesetzgebung, Die Zentrale ist in der Lage und daran interessiert, an den Uni­versitäten Justruktionsknrse für die Ärzte abzuhalten, sowohl übor die für den Arzt wichtigsten Bestimmungen der sozialpolitischen Gesetze, als auch über die einzelnen Zweige der Gewerbehygiene; sie wird im ideellen und materiellen Interesse auch auf die Versicherten durch Vortrüge über Berufs­krankheiten und Gefahren, über Ernährung, Kleidung nsw, belehrend ein­wirken, sie wird vielleicht periodisch regelmäßige Untersuchungen aller Ver­sicherten veranlassen, um den Verwendungsschutz in geeigneten Fällen anzu­wenden, nm etwa die ersten Symptome der Tuberkulose festzustellen, die häufig schon zu weit vorgeschritten ist, wenn der Kranke aus eignem Antrieb den Arzt aufsucht.

Die weitschauenden unvoreingenommen Spitzen der Anstalten werden sich auch noch andre Kräfte dienstbar zu machen wissen. Ich denke z, B, an den deutschen Verein für Bolkshygiene, der sich die Aufgabe gestellt hat, die mo­dernen naturwissenschaftlichen Auffassungen vom Wesen der Krankheit und von den Vorbedingungen der Gesundheit zum Gemeingut des ganzen Voltes zu machen und befruchtend auf das öffentliche Gesundheitswesen einzuwirken. Dieser Verein, au dessen Spitze die hervorragendsten Professoren und Fach­leute stehn, hat dasselbe Ziel, das sowohl die Kranken- wie die Invaliden­versicherung haben. Unterstützt von so sachkundiger Seite werden die Anstalten "uch Einfluß auf die öffentliche Gesundheitspflege gewinnen und Arm in Arm mit der Mcdizinalverwaltung den Gesundheitszustand ihres Verwaltungsbereichs überwachen, gesundheitsschädliche Einflüsse und deren Beseitigung erforschen und allen verineidbareu Krankheiten entgegenwirken.

Diese höhere Aufgabe der öffentlicheu Versicherung, bei deren Durch­führung sie vor allem auf die verständnisvolle Mitwirkung der Ärzte angewiesen ist, wird auch dazu dienen, eine innigere Fühlung zwischen Ärzten und Ver­waltung herbeizuführen, und wird den Ärzten bei ihrer ärztlichen Thätigkeit