200 Die Hypothekenbanken nnd das Taxwesen in Preußen
Tenot dem rechten Flügel einer deutschen Jnvasivusarmee zuteilt — würde Lille eine stete Gefahr bedeuten, weil es Rücken und Flanke bedrohen würde. Bis zum Jahre 1870 hatte Lille nur eine Umwicklung und eine alte Citadelle; jetzt könnte es nicht nur einem starken Allgriff, sondern auch einer förmlichen Belagerung widerstehn. Die bastionierte Enceiute ist sehr verstärkt und erweitert worden, uud eine große Zahl von Außenfvrts wurde neu erbaut in einem Umkreis von beinahe fünfzig Kilometern. Lille ist besonders wichtig als Knotenpunkt der Eisenbahnen, Straßen und Kanäle ini Norden Frankreichs.
v. W.
Die Hypothekenbanken und das Taxwesen in Preußen
nterm 29. Mai 1895, beschwerte sich der Zeuträlverbaud deutscher Haus- und Grundbesitzervcreme beim Minister darüber, daß eine Reihe von Hypothekenbanken die damals bestehende Normativbestimmung, daß nur drei Umfiel des Werts belieheu werden dürfte», durch schwindelhafte Taxen umginge. Zum Beweise wurde» einzelne grelle Fälle der Überschätzung geltend gemacht und noch folgendes i» der Beschwerdeschrift aasgeführt, die ii» Berliuer „Grnudeigentum" veröffentlicht worden ist:
Durch Hergabe von Baugeldern, zum Teil schon nach der ersten Balkenlage, zu hohen Zinsen und sehr hohen Nebenkosten haben sich besonders ausgezeichnet: der Frankfurter Hypothekcnkreditverein Frankfurt ci. M., die Nationalhypotheken- lreditgesellschaft zu Stettin, die Preußische Hypothekenaktienbank zu Berlin uud die Pvmmersche Hypothekennktieubank Berlin.
Es liegt auf der Hand, daß bei derartigen Taxen der Banschwindel anfblühu, der solide Grundbesitz dagegen auf das schwerste geschädigt werden muß. . . . Dabei ist anch nicht außer acht zu lassen, daß das Verhalten der Hypothekenbanken, wie es in Stettin und in andern Städten zu beobachten ist, unter Umständen für die Besitzer der Hypothekenzertifikate von gefährlichen Folgen begleitet sein uud damit eine verhängnisvolle Rückwirkung auf den städtischen Realkredit überhaupt ausüben muß.
Hierauf antwortete der zuständige Landwirtschaftsminister folgendes:
Berlin, 25. Februar 1896
Auf die Eingabe vom 29. Mai v. I., betreffend die Beleihung städtischen Grundbesitzes in Deutschland, insbesondre in Stettin, erwidrc ich dem Zentralverband, daß ich eine sorgfältige Untersuchung der Beschwerden, soweit sie sich auf preußische Hypothekenbanken beziehn, angeordnet habe. Das Ergebnis der seitherigen Ermittlungen hat mir keinen Anlaß geboten, gegen die beteiligten Banken wegen der in Frage kommenden Beleihnngeu einen Vorwurf zu erheben. Verkennen läßt sich nicht, daß die von verschiednen Seiten vorgebrachten Klagen über Mißstände