Maßgebliches und Unmcißgeblichcs
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erstenmal die Flut auf der Seine kommen sahen. Schließlich sagte einer von ihnen- „En Frankreich es doch allens verreckt, bi ons lovt dat Woter bloß bargaf, hier lopt et ok bargop."
(Fortsetzung folgt)
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Eine Berichtigung und andres zn den Minimalzöllen im Generaltarif. Leider hat uns in dem Artikel „Minimalzölle im Generaltarif" im vorigen Heft der Grenzboten ein Schreibfehler einen Streich gespielt. Ans Seite 106 soll es heißen, daß Dade seinen Maßstab zur Bemessung der Kvrnzollhöhe im Durchschnittspreis der vierzig Jahre von 1360 bis 1899 (nicht 1890) gefunden hat. Es ist das vou Bedeutuug, denn er hat dadurch im Unterschiede von andern Agrariern verstttndigcrweise auch die schlechten Preise der neunziger Jahre mit in Rechnung stellt.
Wenn in nnscrm Artikel das vergebliche Bemühen Dades, einen richtigen Maßstab für die Höhe im Generaltnrif festzulegender Minimalkornzölle zn gewinnen, gegen diese Festlegung überhaupt ins Treffen geführt wurde, so wird die Unverständigkeit dieser neumodischen Bindung des Rechts des Kaisers bei der Vereinbarung von Handelsverträgen mich in Bezug auf Jndnstrieschutzzölle durch folgendes in dieser Frage gewiß sachverständiges Urteil des Zentralverbands deutscher Industrieller oder doch seiner Mehrheit vollends bestätigt, das in der Denkschrift des Geschäftsführers des Verbands vom Jnli 1900 abgegeben worden ist. Es heißt dort ausdrücklich, daß die Regierung gar nicht in der Lage sei, „nach den Angaben der Interessenten einen Minimaltarif zn konstruieren, der ohne Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklnng Deutschlands im Sinne der Befürworter eines solchen Tarifs gesetzlich festgestellt werden könnte." Auch der „Wirtschaftliche Ausschuß" werde die befriedigende Lvsnng dieser Aufgabe nicht gewährleisten können. Das Urteil über das Minimnin des Zollsatzes werde sehr verschieden ausfallen, wenn die Frage nach der Möglichkeit des Wettbeiverbs mit der ausländischen Einfuhr nnd damit des Weiterbestehe»? des betreffenden Produktionszweigs in den Vordergrund gestellt werde. Dabei werde sich die Thatsache geltend machen, „daß in ein nnd demselben Produktionszweige unter sehr verschiednen Bedingungen gearbeitet wird, uud zwar, was hier besonders ins Gewicht fällt, mit verschiednen Herstellungskosten uud demgemäß mit geringerm oder größerm Nutzen." Daß von diesem Gesichtspnnkt ans das Minimum des erforderlichen Zolls sehr verschieden beurteilt werden könne nnd auch beurteilt werde, sei zweifellos. In vielen Fällen würden von den Produzenten auch absichtlich höhere als die durchaus erforderlichen Minimalzölle als solche angegeben werden. Das Verlangen, von vornherein den Zollsatz anzugeben, der beim „Schutz der nationalen Arbeit" den geringsten Nutzen lnsse, rufe einen scharfen Konflikt mit dem Eigennutz hervor, nnd es sei entschuldbar, wenn dieser den Sieg davontrage. Das sei bei der Anhörung von Sachverständigen zur Vorbereitung des deutsch-russischen Handelsvertrags wiederholt vorgekommen. Die schutzzöllnerischen Gegner der Festlegung von Minimalzöllen im General- Grenzboten II 1901 ^4