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Die Entwicklung der deutschen Monarchie
Oon 1^ermann Bargc
(Schluß)
vu einer Reichsgewalt im strengen Sinne des Worts kann nach dem Untergänge der Hohenstanfen nicht mehr die Rede sein. Die Römerzüge der Kaiser des ausgehenden Mittelalters ent behren vielfach nicht eines tragikomischen Beigeschmacks, Dem Namen nach hat es deutsche Kaiser bis zum Jahre 1806 ge geben. Auch wurde das alte Inventar der Kaiserkrönungcn und Titulaturen unverändert weitergeführt. Aber soweit Kaiser einen hervorragenden Einfluß ausübten, haben sie dies nnr auf Grund ihrer territorialen Machtstellung und in ihrer Eigenschaft als Landesfürsten vermocht. Will man die Entwicklungsstufen der deutschen Monarchie feststellen, so mnß dieser Verwesungsprozeß des mittelalterlichen Königtums ganz ausscheiden. Die staatlichen Zustände Deutschlands im dreizehnten nnd vierzehnten Jahrhundert nach dem Untergang der kaiserlichen Macht gewähren zunächst den Anblick trauriger Verworrenheit, Das farbenreiche Bild einer historischen Karte Deutschlands im vierzehnten Jahrhundert giebt doch nicht entfernt die ganze Bnntscheckigkeit der damals herrschenden staatlichen Verhältnisse wieder. Denn innerhalb jedes einzelnen dieser vielen Territorien gab es noch ein Gewirr von Gegensätzen, eine Fülle ungeklärter Machtansprüche und Rechtsverhältnisse. Im Verlaufe der spätern Entwicklung hat ein Übermaß juristischer Konstruktionen die gesunde Bewegungsfreiheit des Einzelnen nnd ganzer Stände in Dentschlcmd vielfach m ungehöriger Weise beeinträchtigt; zn jener Zeit war umgekehrt allenthalben ein Mangel an rechtlicher Ordnung, an Klarheit der Kompetenzen drückend fühlbar. Die Jagd nach Macht — sicherlich nicht nur eine Eigentümlichkeit des ausgehenden Mittelalters — hat dvch in dieser Periode besonders abstoßende Formen angenommen.
Unter denen, die nach den verwaisten Königsrechten griffen, waren natürlich die geistlichen nud die weltlichen Fürsten nnd Herren in einer bevorzugten Lage, die schon früher in ihrer Eigenschaft als Beamte Hoheitsrechte des Reichs ausgeübt hatten, Sie haben die Landeshoheit über ihre Territorien geschaffen und sind damit die Träger der monarchischen Weiterentwicklung in Deutschland geworden. Das Königtum selbst hatte ihnen in der Ausübung staatlicher Gewalt die volle Selbständigkeit und Unabhängigkeit garantiert, Daraus zogen