Minimalzölle im Generaltaris
W
nunc
>n der Thronrede vom 14. Dezember wurde die Hoffnung ausgesprochen, das; der Entwurf des neuen Zolltarifgesetzes noch im Laufe des Winters dem Bundesrat werde zugehn können. Das Frühjahr ist da, aber der Entwurf ist noch nicht beim Bundesrat. Wenn das Verlangen nach gesetzlicher Festlegung von Mi- für die landwirtschaftlichen Produkte im Generaltarif, wie es die Agrarier mit großem Ungestüm in der Öffentlichkeit und Wohl auch hinter den Thüren der Beratungszimmer im Reichsamt des Innern erhoben haben, nicht in Frage gekommen wäre, würden die Herren Bnndesratsmitglieder wohl schon die Osterferien zum Studium des Entwurfs haben benutzen können. Wir wissen freilich nicht, ob man bei der Abfassung der Thronrede schon mit der Aufnahme von Miuimalzölleu gerechnet hat, jedenfalls aber mußte der Tarifentwurf zu einer sehr viel schwierigern und langwierigern Arbeit werden, wenn man sich über die Abmessung von Mindestsätze!, der Agrarzölle, unter die bei den zukünftigen Haudelsvertragsverhandlungcn nicht heruntergegangen werden darf, jetzt schon schlüssig macheu mußte, als wenn man sich vorläufig damit hätte begnügen können, in den Generaltarif verhältnismäßig hohe Agrarzölle aufzunehmen, die dann je nach den nns vom Ausland gewährten Zollbegünstigungen und je nach dem Stande des Schntzbedürfnisses unsrer Landwirtschaft in den Verträgen herabzusetzeii gewesen wären. Die Frage, ob Miuimalzölle oder nicht, konnte natürlich nicht beantwortet werden, wenn man nicht zugleich die zweite Frage beantwortete, wie hoch sie festzulegen seien. Schon indem die Agrarier die Regierung veranlaßten, die erste Frage überhaupt zu erwägen, haben sie die Frage nach der Höhe der vom 1. Januar 1904 ab notwendigen Agrarzölle, unter denen die Getreidezölle und unter diesen wieder die Zölle auf Brotgetreide die wichtigsten sind, iu deu Vordergrund der Diskussion geschoben und dadurch ganz wesentlich dazu beigetragen, daß die Vorlage nicht eher an den Bundesrat und an deu Reichstag gekommen ist. Also
Grenzt'otcn II 1901 13