Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die Ausführung des kaiserlichen Schulerlasses. Aus dem kaiserlichen Erlaß vom 26. November vorigen Jahres sind zunächst vom preußischen Kultusministerium zwei Folgerungen gezogen worden. Erstens hat es die Verstärkung des Lateins an den humanistischen Gymnasien um sechs Stunden angeordnet, ohne das Griechische irgendwie zu verkürzen, ist also so ziemlich ans den Standpunkt der Zeit vor 1892 zurückgegangen und hat damit den Anfang gemacht, den Gymnasien freiere Entfaltung zu gewähren. Zweitens hat es die Gleichberechtigung der nenn- klassigen höhern Schulen aller drei Gattungen für alle Studien der philosophischen Fakultät anerkannt, also die von dem kaiserlichen Erlaß eröffnete Aussicht auf Erweiterung der Berechtigungen für die realistischen Anstalten zu verwirklichen begonnen. Aber das ist bei weitem noch nicht genug. Denn wirklichen Vorteil werden davon nur die lateinlosen Oberrealschulen ziehn, die Realgymnasien nur für den Zutritt zum Studium der klassischen Philologie und der Geschichte, der ihren Abiturienten bisher nur nach einer Ergänzuugsprüfung offen stand. Nun ist es doch ein schreiender Widerspruch, daß Leute ohue Griechisch und vielleicht sogar ohne Latein zum Studium der klassischen Philologie, die doch beiden alten Sprachen gilt, grundsätzlich zugelassen werden sollen, nicht aber zur Medizin, deren Vertreter doch, wie sie oft genug ausgesprochen habe», auf die naturwissenschaftlich- mathematische Vorbildung größer» Wert legen, als auf die sprachlich-historische, und ebenso wenig znr Rechtswissenschaft, die doch das Griechische für ihre besondern Zwecke nicht „braucht," jedenfalls weniger als die Medizin mit ihrer griechischen Terminologie. Dieser Widerspruch kann nur dadurch aufgehoben werden, daß mich die alte Forderung erfüllt, den Realgymnasiasten auch das Studium der Medizin und der Rechtswissenschaft freigegeben wird. Wer A gesagt hat, der muß doch Wohl nun auch B sagen, und zwar möglichst bald. Sonderbarerweise aber zögert man mit diesem logisch notwendigen Zugeständnis. Die Schuld daran liegt übrigens durchaus nicht etwa an der preußischen Regierung, sondern am Bundesrat, an den schon vor ziemlich langer Zeit der Antrag auf Zulassung der Realgymnasiasten zum medizinischen Studium gelangt ist. Denn daß dergleichen Fragen nicht von den Einzelstanten entschieden werden können, sondern für das Reich einheitlich gelost werden müssen, das ist in der Reichsverfassung begründet und liegt in der Natur der Sache. Einzelne Staaten, so besonders ein früher oft gepriesener liberaler Musterstaat, setzen dem Antrage Widerstand entgegen nnd stützen sich dabei nicht nur auf die Proteste der Mediziner und Juristen, sondern mich und vor allem auf das Zentrum, das in allen Bundesstaaten sei» nou M<;vt. ausgesprochen hat. Die „ausschlaggebende Partei" handelt dabei natürlich nicht aus Begeisterung für das klassische Altertum; den Bischöfen, Kaplänen und andern ciii minorum Aöntium ist es höchstens um das Lateinische, die Kirchensprache, zu thun, das griechische Wesen aber ist ihnen glcichgiltig oder verhaßt, weil die Geistesfreiheit des Hellenentums dem Ultrmnontanismus immer unverstandlich und ein Dorn im Auge gewesen ist. Das Zentrum will einfach von einer Erweiterung der Berechtigung für die Realgymnasien deshalb nichts wissen, weil auf ihnen moderner Teufelskram einen zu breiten Raum einnimmt. Den Medizinern und den Juristen aber, die jetzt plötzlich so rege Begeisterung für die humanistische Bildung verraten, von der sie bisher so gar wenig gezeigt haben, kommt es viel weniger auf diese an, als darauf, die vermehrte Konkurrenz und die befürchtete Herabdrückung ihres Ansehens durch das