Wozu der Lärm?
ie Kluft zwischen dem Kaiser und der Nation wird immer breiter und tiefer, als» verkünden „nationale" Blätter aller möglichen Richtungen vom äußersten rechten bis zum linkeu Flügel wörtlich oder doch dem Sinne nach mit seltner Einstimmigkeit, uud nirgends wird mehr und giftiger räsonniert als in der deutscheu Neichshauptstadt,' die bekanntlich die politische Weisheit ebenso in Erbpacht genommen hat wie den politischen Witz, Sehen wir uns einmal diese Kluft und ihre Entstehungsgründe etwas näher nn! Es ist klar, daß hier zunächst eine üble Nachwirkung der Kritik vorliegt, die Fürst Bismarck jahrelang an den Handlungen der amtlichen Politik geübt hat. Was er thun durfte, das erlauben sich nach seiueiu Tode auch seine blinden Nachbeter und Nachtreter, die es ihm abgeguckt haben, wie er sich rüusperte und wie er spuckte, die aber nicht Kinder und Erben seines Geistes sind. Seine Erbschaft hat überhaupt kein einzelner angetreten, auch die Hamburger Nachrichten haben es nicht gethan, die nur Bedeutung hatten, solange sie sein Organ sein durften, und auch danu diese Bedeutung nicht mehr haben, wenn sie sich noch ihre Inspiration aus Friedrichsruh holen. Die wahren Erben Bismarcks sind die, die redlich an der Macht und Größe unsers Vaterlands arbeiten, zuweilen mit nenen Mitteln, unbekümmert um Druckerschwärze, unbekümmert auch nm das Mißtrauen, das nicht erst seit gestern die Handlungen der Regierung begleitet.
Nichts hat dieses Mißtrauen mehr gesteigert als der unselige Burcukrieg, Demi hier konstruiert die bnrenfreundliche Presse zunächst einen Widerspruch zwischen der Depesche des Kaisers vom 3. Januar 1896, die den Präsideuten Krüger zur glücklichen Abwehr des Jamesonschcn Nanbeinfalls beglückwünschte, und der Haltung, die Deutschland in dein Kriege seit 1899 beobachtet hat, Sie sieht nicht oder will vielmehr nicht sehen, daß zwischen einem Flibustierritt, den die englische Regiernug geru oder ungern der Stimmung ihrer Nation zum Trotz ableugnete, nnd einein offnen Kriege, den sie zwar herbeiführte, aber nicht einmal erklärte, staatsrechtlich ein himmelweiter Unterschied ist, daß Grsnzboten I 1901