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Der kaiserliche Schulerlaß und die Aussichten des humanistischen Gymnasiums
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Der kaiserliche ^>chulerlatz

und die Aussichten des humanistischen Gymnasiums

von Gtto Uaemmel

ußerhalb Preußeiis sind die dortigen Bestrebungen nach einer Neugestaltung des Höhen, Schulwesens kaum mit geringerm Interesse verfolgt worden, wie in Preußeu selbst. Denn einmal umfaßt Prenßcn vorn deutschen Boden beinahe zwei Drittel, von der deutschen Bevölkerung drei Fünftel, sodaß alles, was inner­halb der schwarzweißen Grcnzpfähle geschieht, au sich schou den größten Teil der deutschen Nation betrifft; sodann ist das Schwergewicht des Staats so groß, daß sich die außerprenßischen Bundesstaaten, wenigstens die mittet- und nord­deutschen, Anstößen, die vvu dort kommen, ans die Daner nicht wohl entziehn können. Die deutschen Mittclstaateu haben sich das große Verdienst erworben, sich in der Umgestaltung der höhern Schulen nicht so weit von der alten Grund­lage zn entfernen wie die preußischen Verordnungen seit 1892; aber ob sie auf die Daner deinZuge der Zeit" widerstehn konnten, das war doch bei dem engen Zusammenhang des ganzen höhern dcntschen Schulwesens, wie er namentlich durch dieBerechtigungen" begründet wird, zweifelhaft.Wenn sie uns, so äußerte einmal ein sächsischer Schulmauu, eiueu schneidigen Neich5- gerichtsrat nach Leipzig schicken, dessen Söhne bei dem Übergang auf ein sächsisches Gymnasium zurückkomme,!, weil sie uuseru Anforderungen nicht ganz entsprechen, »ud er Lärm zu mache» versteht, dann kann uus das sehrbequem werde,,." Es wurde deshalb in humanistische,, Kreisen auch außerhalb Preußens als eine wahre Erleichterung empfunden, daß die Pfingstkonfercuz uu Jahre 1900 5" vielfach gehegten Befürchturige» größtenteils als unbegründet erunes. Aus 'hreu Beschlüssen hat der kaiserliche Erlaß vom 26. November vorige,, Jahres, "ffeubar das Ergebnis eines mühsame» und schwierigen Kompronnsses. die Folgerungen i» einer Reihe von allgemeinen Richtlinien gezogen. Sie in praktisch ausführbare Vorschriften zn übersetzen und diese im Unterricht zu ver- Grenzboten I 1901 ^