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Litteratur
gedruckten Entscheidungen den wesentlichen Inhalt wiedergeben, maßgebend für spätere Studien bleiben doch immer die Akten selbst. Es ist genau dasselbe Verhältnis wie jetzt mit den Hexenprozessen: man kaun sich in Büchern über den Hergang recht wohl belehren, aber Akten aus jener trüben Zeit geben doch noch ein ganz andres Bild und rücke» uns nn die Vorgänge viel näher heran. Im Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit endlich kommen die Grundakten, Handels-, Vereins-, Geuossenschafts- nnd ähnliche Register in Frage, die ebenfalls wirtschaftlich uud statistisch von Wert werden können und deshalb zur Abgabe an die Archive geeignet sind. Es giebt also unter den Gerichtsakten eine große Anzahl von wichtigen Urkunden und Schriften, die des Aufhebens wert sind, und es ist recht wünschenswert, daß mehr Sorgfalt auf die Auswahl der von der Vernichtung auszuschließenden Sachen gelegt werde; die Bestimmungen sind erschöpfend genug. Viel schlimmer sieht es auf andern Verwaltungsgebieten aus: wer Gelegenheit gehabt hat, in die alten Akten eines Ortsrichters hineinzusehen, weiß, welch wichtiger Stoff wirtschaftlichen nnd kulturgeschichtlichen Inhalts dort unbenutzt liegt und verloren geht. Niemand bekümmert sich um diese halb verstockten und zerfressenen Schriften, die uns ein treffliches Bild über die Zustände des Dorfs zu geben vermögen. Da sind Verfügungen über den Seidenbau, über Kriegslasten, Hand- und Spanndienste, Urkunden und Berichte über kleine Kriege zwischen Nachbardörfern wegen der Grenzen und ähnliche Vorgänge, von denen niemand mehr etwas weiß, da sie zn Urgroßvaters Zeiten geschahu. In derselbe» Weise ist das geschichtliche Material der kleine» Landstädte von jeher behandelt worden: die Dachböden sind zumeist die Aufbewahrungsorte der uralten städtischen Akten und Urkunden. Bei Umdecknngcn des Dachs fallen Kalk und Ziegelsteine in Menge auf die nicht mehr beachteten Schriften, und allmählich werden sie unter Schutt und Staub begrabe«. Der kulturgeschichtliche Wert ist gar nicht bekannt und kommt höchstens in Frage, wenn sich zufällig hier uud da einmal jemand für die Geschichte der Stadt interessiert und die alte» Schätze hebt. Da staunen denn auch die Bewohner selbst über die Reichhaltigkeit ihres Archivs. Ähnlich steht es mit den Pfarr- und Kirchenakten: Material genug, aber ungeordnet und ungelesen. Verordnungen über die Vernichtung unwichtiger und die Abgabe wichtiger Akten an die Archive giebt es wohl nirgends, oder sie werden nicht beachtet, sofern sie da sind. Ein Beamter übergiebt den Bestand unberührt dem andern, und so häufen sich im Lanfe der Jahrhunderte die Akten zu solcheu Bergen an, daß nur noch die Keller oder Dachbödeu zur Unterkunft genügen. Es wäre sicher ein großes Verdienst der Kommission des Archivtags, wenn sie bei den verschiednen Behörden deu Schutz der Akten uud deren Abgabe an die Staatsarchive der jedesmaligen Provinz anregte, um endlich einmal Leben und Bewegung in die bestaubten Bestände zu bringen.
Schlieben R. Krieg
Litteratur
Herrn Kohlmeyers litterarischer Beitrag zur Lehrerbildung und Lehrerfortbildung beleuchtet von K. Knoke. Berlin, Reuther und Neichard, 1900 (48 Seiten)
Das Schriftchen verdient die Aufmerksamkeit nicht nur der Fachleute, auch die Leser dieses Blattes uud alle, denen die Unterweisung uud Erziehung unsers