Die Rohlmmot
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Überlieferimgen in ihrer Art festgehalten, >md tvie die römische Kaiserzeit gebaut, Ivie sie namentlich die Inueuränine gestaltet und ansgeschmückt hat, das sehen wir ans den Kirchen nnd Palästen vor allem der Reuaissanee fast besser als ans den gerade vou ihr noch arg verstümmelten Resten des Altertums,
Die Kohlennot
ls im vorigen Winter die Klagen über die Kohleuuot laut wurden, beschäftigte sich die öffentliche Meinung hauptsächlich mit der Frage, ob und inwieweit den lluteruehmerkartellen die Haupt- oder Mitschuld au der Kalamität beiznmesseu wäre. Wie schnell das Kartell- weseu auch in Deutschland zugenommen hatte, zeigte schon eine Private Zählung vou 1897, wonach damals im ganzen 315 industrielle Kartelle bestanden, von denen unter andern 82 auf die chemische Industrie, 86 auf die Eisenindustrie, 59 auf die Industrie der Steine und Erden, 38 auf die Textilindustrie, 19 auf die Papierindustrie, 18 auf die Holzindustrie und 17 auf die Kohlcuiudustrie kamen. Vou 266 dieser Verewigungen bestände» vor 1865 nur 5, vor 1870: 6, vor 1875: 8, vor 1879: 14, vor 1896: 266, Seitdem geht, wie das Kaiserliche Statistische Amt Ende 1899 bemerkt hat, die Eutwickluug zwar nicht mit derselben „Rapidität" weiter, da die Hauptuuteruehmnngszweige eben schon kartelliert sind, aber doch ist die Zuuahme immer noch bedeutend. Die ganze deutsche Kohleuproduktion — sowohl die Steiukohleu- wie die Brauukohleu- und die .Koksproduktiou — ist heute mit verschwindenden Ausnahmen in der Hand solcher Vereinigungen, die allerdings in verschieduem Umfang die Uuternehmer- thätigkeit ihrer Mitglieder beherrschen, aber immerhin einen große» Einfluß auf Produktion und Preis ausüben können. Mit das ausgedehnteste und »nichtigste aller Kartelle iu Deutschland ist das Rheinisch-Westfälische Kohlensyudikat, das seit dem 1. März 1893 besteht. Wenn nun diese Kartelle überhaupt fähig sind, sich auch nur für eine kurze Zeit thatsächlich Monopolpreise zu sichern, so werden sie unter Umstände» unzweifelhaft auch gemeingefährlich werde» können, nnd wenn vollends die Kohleushndikate die Macht erlangte» und die Teudeuz hätten, einen thatsächliche» Monopolpreis rücksichtslos auszubeuten, so würden sie iu einem Grade gemeingefährlich werdeu, daß das schärfste gesetzgeberische Einschreite» berechtigt erschiene. Dann würde die Verstaatlichung des Kohlenbergbaus ernstlich ins Ange gefaßt werden müssen. Schon jetzt sind z»m Teil recht uugestüme Wünsche in dieser Nichtuug laut geworden. Man unterschätzt dabei aber bei weitem die Schwierigkeiten einer solchen Maßregel und die damit notwendig verbundueu neuen Übelstände, nnd man setzt vor allem ohne jeden Beweis voraus, daß die Syndikate die Schuld au der Kohleuuvt tragen.
In der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 1. Februar 1966 brachte der Abgeordnete Freiherr von Eynntten die Frage in sehr maßvoller Weise znr Sprache und veranlaßte dadurch den Minister für Handel uud Gewerbe zu einige» bemerkenswerte» Erklärungen. Der Minister konnte zunächst mit Recht darauf