Maßgebliches und Unmaßgebliches
Vorbildung für den Verwaltungsdienst. Die Norddeutsche Allgemeiue Zeit.n.g vom Sonntag, dem 8. Jnni 190» Nr. 128 sagt: ^,,.ss<,vuna .Die Erörter.u.ge» innerhalb des Staatsn.i»isteriums über d e sst>u »
der Vorbildung für den hoheru Verwaltungsdienst hatteu schUeßl.ch zu der UV - zcugung geführt daß im Nahmen des Gesetzes von 1879 über d'e Ve^h.gn g zum höhern Verwaltnngsdienst sich eine völlig befriedigende Losimg der gch Aufgabe uicht erreichen läßt, daß viel.uehr. wenn mau sich an dre Bestim m^n ieues Gesetzes gebuudeu halten wollte, die Gefahr bestehen ble.bt. daß der A mm für den höhcrn Verwaltnngsdienst weder in der Vermal ung d ^ ^
eine gründl che Ausbildung erhalt. Will man stch 'V^ ,,^ben begnügen, sondern dafür sorgen daß die Aspiranten stvc den hoher.. ^ wngs- dienst eine gründliche theoretische nnd praktische Vorb.ldnng in dc ^tin m^ nmn früher unter dem Ausdruck Can.eralia zusam.uensaßte. so ersch .ut ^ die nchr uuerläßlich. durch Abänderuug des Gesetzes vou 1879 Raum für eme g "nd ^r Praktische Vorbereitnng in. Verwaltnngsdienste zu schaffen Wenn aber muh e mm au der bestehenden Gesetzgebung geändert werden muß. so wirft suh vm, l d Frage auf. ob nnt jene... Gesetze, welches eine besondre Vorbildung f > deu l 'h^n Venoaltungsdienst vorsieht, ein glücklicher Griff gemacht ch nnd »icht ^ der vou dem Minister Grafen Friedrich Euleubnrg cingeschlagne Weg vo^ hc sci. die Beamten des höhern Verwaltungsdienstes ans den ^er^sas sso ^ rekrutiere». Die Erfahruugeu. welche mit diesem Verfahren S^mcht Word n st. d waren bekanntlich nicht schlecht, aber es fällt dagegen ins Gewich. d"ß sA tr Regierung nnd Landesvertretung zur Wiedereinführnng °"ler befondern Vo bckd g für den höhern Verwaltnngsdienst bewogen fanden Jedenfalls beda . ehe man sich nach der einen oder ander» Seite entscheidet, sehr eingehender P »f. g . us diesem Grm.de sind die Negiernngspräsidente.i denen ui "^'^gemaß 'e grm d- lichste praktische Erfahrung ans diesen. Gebiete beiwo nt zn e"'er e ngchuchen w "wichen Äußerinig aufgefordert wordeu. Diese gutachtlichen Außeruug d. rst n "tzt in der Hauptsache bei de.» Ministerinn, des Innern eingegang n ' ^ voraussichtlich tu naher ^eit über diese nnnn.ehr seit einer ganzen Reihe von Zähren schwebende Frage ein ^.dgiltiger Beschlnß innerhalb der Stcmtsregieruug wird gefaßt werde» köiiueu "
^ Nach dieser offiziösen Äußerung geht iu Regieriiugskreiseu eine Stronmn d"hi". die jungen Verwaltuugsbea.uteu aus der Zahl der Genchtsasses ore u w"hlen und ihnen nach der Übernahme Gelegenheit znr praktischen Vorberei n g "n Verwaltnngsdienste zu gebe,.. Es wäre damit genau der Zustand herges ellt, der bei allen preußische.. Spezialverwaltuugeu besteht. Dort hat stch diese Einrichtung überall wohl bewährt. Weuu unsrer EiseubahuverU.alti.ug der sogenannte Assessorisnn.s entgegengehalten wird, so richtet sich der darin liegende Vorwur, d"ch nur gegen die^ angebliche Zurücksetzuug der Techniker gegen die Junsteu; daß ""statt der Juristeu, soweit Nichttechuiker für uuentbehrlich gehalte» werde» Vcr- wnltimgsbenmte gei.vmnie» werden müßte», ist noch von keiner Seite gefordert worden.
» Es ist nun nicht einzusehen, weshalb eine Einrichtung, die sich in alle» übrigen ^we.g^ der Staatsverwaltuug erprobt hat, nicht auch bei der allgemeinen ^Verwaltung mit Nutze» Nnwendung finden sollte. Daß bei der jetzt vvrgeschriebnen Vorbildung die Referendare in der Regel nicht das für ihren spätern Berns not-