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Ein zeitgenössischer Bericht über den Rastatter Gesandtenmord
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582 Das Doppclgeschwader, die Gefechtseinheit der deutschen Schlachtflotte

Alles zusammengenommen kann die Braysche äöxositivn als ein Beleg mehr dafür angesehen werden, daß keiner der nähern oder entferntem Zengen der Mordnacht vom 23. April 1799 an etwas andres, als eine von den Szekler Husaren ausgeführte Blutthat gedacht hat, und daß die damals fest­gestellten Thatsachen für keine der in der Folge aufgetauchten mehr oder minder gewagten Hypothesen Anhaltepunkte geliefert habein Wäre die Mit­wirkung vou Emigranten von den Überlebenden auch nur als Möglichkeit an­gesehen worden, so müßten irgend welche Spuren davon in den ausführlichen Berichten über die Aussager und über die mit diesen geführten Gespräche Rosenstiels, Brays, der Frau Roberjot und den Debryschen Damen zurück- gcbliebeu sein. Unbegreiflich würde in solchem Falle anch sein, daß die einzige sich auf französische Reden der Mörder beziehende Andeutung nur beiläufig erwähnt wird, uud daß Bray, der als Freund der Ermordeten, wie als Fran­zose an einem gegen seine Landsleute gerichteten Verdacht besondres Interesse hätte nehmen müssen, für die bezügliche Aussage nicht mehr als ein bloßes sllo xretsuclait übrig gehabt hat. Daß von einer bestimmten Tendenz dieses nnter dem ersten, überwältigenden Eindruck des schrecklichen Ereignisses niedergeschrieenen Berichts anch nicht die entfernteste Spur zu entdecken ist, wird jeder leidlich unbefangne Leser ohne weiteres einräumen. Abgesehen von dem durchaus wahrheitsgetreuen Eindruck, den diese wie wir wissen völlig unbenutzt ge- bliebne Aufzeichnung macht, kommt in Betracht, daß der Verfasser schlechter­dings kein Interesse daran haben konnte, Thatumstünde zu verschweigen, die auf eine emigrantische Beteiligung Hütten hinweisen können. Im Begriff, in den bayrischen Staatsdienst zu treten und der kurfürstlichen Regierung als Mittelsmann mit dem Pariser Direktorium zu dienen, stand er dem Emi- grantentum damals wie später ebenso fern wie den Parteinmtrieben, die im Innern seines ehemaligen Vaterlands ihr Wesen trieben.

Das Doppelgeschwader, die Gefechtseinheit der deutschen Schlachtflotte

ie Begründung des Entwurfs einer Novelle zum Gesetz, betreffend die deutsche Flotte vom 10. April 1898, enthält unter III den folgenden Satz:Die verbündeten Regierungen sind der Ansicht, daß eine Verstärkung der Marine nnr dann den beabsichtigten Zweck: Sicherung des Friedens auch gegen den seemüchtigsten Gegner, erfüllen kann, wenn sie in dem Umfange durchgeführt wird, in welchem sie in Aussicht genommen ist. Bruchteile eines Geschwaders bilden keine For»