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Ein Vorschlag zur Regelung des Apothekenwesens in Deutschland
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Ein Dorschlag zur Regelung des Apothekenwesens

in Deutschland

ie reichsgesetzliche Regelung des Apothekenwesens schien im ver­gangnen Jahre, wie ans verschicdnen Zeitungsberichten zu er­sehen war, wieder in Fluß zu kvmmeu. Da hieß es einmal, sie sei seit läugrer Zeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Bundesregierungen; ein audresmal beschäftigte sich der Vorstand des deutsche« Apothekervereins mit der Reform des Apothekenwesens. Dann klagt die Sachverständigeukonuuissiou darüber, daß durch das fortwährende Reglementieren das Apvthekergewerbe in seiner LebenSthätigkeit unterbunden werde, und verlangt eine Revision der Verordnung über den Verkehr mit Arznei­mitteln vom 27. Jauuar 1890. Gegen den Beschluß des preußischen Apotheker­rats zeigt, sich die preußische Regierung nicht geneigt, das Matnritütsexamen und ein sechssemestriges Studium für die Apotheker bei der Reichsregierung Zu befürworten; es soll sogar künftig die Stelle des pharmazeutischen Assessors »nt der Aufhebung der Provinzial-Medizinalkollegien wegfallen, ohne daß dafür Mie andre Vertretung der pharmazeutischen Juteresseu durch eiueu Fachmann eingeführt wird. Schließlich heißt es: Infolge der großen Schwierigkeiten, anf die die Umgestaltung des Apotheteunieseus in Preußen stoßt, haben die Ver­handlungen nicht zum Abschluß gebracht werden können. Der Stand der Arbeiten an der einheitlichen Regelung ist gcgeuwärtig noch ebenso, wie zn Beginn des vorige» Jahres.

Fragen wir uns nun einmal, wer hat denn das hauptsächlichste Interesse dieser Regelung der jahrhundertealten Verhältnisse? Wer wünscht die Ab­lösung? Wer verlangt das freie Niederlassungsrecht? Das Publikum steht diesen Fragen ziemlich gleichgiltig gegenüber; es wundert sich höchstens, wie ^' möglich ist, daß für eine Apotheke oft Uusummeu bezahlt werden. Die Privilegiernng oder Konzession hält es im allgemeinen für selbstverständlich, uwem es davon ausgeht, daß nicht jeder Rezepte machen dürfe, sondern nur d'e vom Staate hierzu angestellten Apotheker. Über teure Apothekerrechnungen ^ird wohl hin und wieder räsonniert, weil es nur wenigen bekanut ist, daß ^e Preise für die Arzneimittel in andern Ländern ganz bedeutend höher siud "ls in Deutschland. Die hohen Rabattsätze, die die Apotheker oft gezwungen ^ud, öffentlichen Krankenkasse« und Instituten zu gewähren, tragen nicht unwesentlich zu diesem Glauben bei; vielfach haben auch die Ärzte darm, Mild, indem sie Patienten an Drogneu- und sogenannte Apothekerwarenhand-