Der Ministerwechsel in Österreich
er Beweis für die Gleichwertigkeit zwar noch nicht des Tschechcn- tmns mit dem Deutschtum, wohl aber der tschechischen mit der deutschen Obstruktion ist nun glücklich erbracht worden. So wie Graf Thun dem Widerstande der Deutschen, hat Graf Clary dem der Tschechen weichen müssen, obwohl sich die Krone nachdrücklich für ihn und für die parlamentarische Erledigung der cm einen bestimmten Termin, an das Ende des Jahres, gebundnen sogenannten Staats- Notwendigkeiten einsetzte. Die mißbräuchliche Anwendung des Notparagraphen 14 der Verfassung durch die Grafen Badeni und Thuu zur Überwindung der aus dem tschechisch-deutschen Sprachenstrcit entsprungnen parlamentarischen Schwierigkeiten war als die Quelle der tiefgehenden Störung des konstitutionellen Lebens in Österreich erkannt worden, und fast alle Parteien zeigten sich einig in der Absicht, entweder durch gänzliche Abschaffung oder durch gründliche Abänderung dieses schwachen Punkts der Verfassung eine Wiederholung der für das Ansehu der Monarchie schädlichen Erscheinungen der verflossenen drei Jahre zu verhindern. In dem zur Abänderung der betreffenden Verfassnugsbesttmmung eingesetzten Ausschüsse traten neben den Deutschnationalen und den Sozialdemokraten auch die Jungtschechen für die Aufhebung des 14 ein, die dann auch, im Widerspruch zu dem erhaltnen Mandat, nach dem Fallenlassen aller gemäßigtem Anträge zum Beschluß erhoben wurde. Vorher hatte aber schon Graf Clary in offner Reichsratssitzung die Erklärung abgegeben, daß er sich eines verfassungswidrigen Gebrauchs der nlliing. rs-tio ratloser Staatsmänner enthalten werde. Diese von konstitutionellem Gefühl zeugende freiwillige Beschränkung seiner Handlungsfreiheit machten sich nun die über die Aufhebung der Sprachenverordnungen außer Rand und Band geratucn Jungtschechen zu nutze. Um „die Beleidigung ihrer Nation," die Aberkennung ihrer mit Leidenschaft angestrebten Gleichwertigkeit zu rächen, beschlossen sie, dem Grafen Clary weder ein Budgetprovisorium noch die einzige vom Kabinett Thun-Kcnzl Grenzboten I 1900 14