672
Folgen wir Deutschen diesen Vorbildern, suchen wir wie sie den Idealismus in den Zielen mit dem Realismus in den Mitteln zu verbinden, dann werden wir imstande sein, die Stellung in der Welt, die uns gebührt, zu erringen und zu behaupten, ohne die Tiefe unsrer Bildung aufzugeben, die immer unser Stolz gewesen und ein Stück unsers Wesens geworden ist.
Leipzig Gtto Aaemmel
Die französische Revolution und die sozialistischen Ideen
(Schluß)
on dem Übergewicht, das der Mittelstand im Konvent, im Jakobinerklub, im Pariser Gemeinderat und in einem großen Teile der Pariser Sektionen hatte, ist schon die Nede gewesen. Tocqnc- villes Ausspruch, daß niemand auf seinen Besitz so großen Wert lege wie die Mittclstandslcnte (lös Kommss hui viverit ct^n8 uns AiLcmc.6 sgalsmönt 6Ioi»'Nö6 cls 1'oxulsnss st äs lü, unsers), galt auch von diesen radikalen und jakobinischen Spießbürgern. Den Rentnern unter ihnen bedeutete der Gedanke, selbst arbeiten zu müssen, die schlimmste aller überhaupt vorhandnen Möglichkeiten; die zahlreichen Handwerksmeister dieser Kategorie aber staken noch so tief in den Überlieferungen des Znnftwesens, daß jede Begünstigung der Arbeiter und Besitzlosen ihr Mißtrauen erregt hätte — ein Umstand, der aus die strengen Koalitionsverbote der Revolutionszeit von nachweislichem Einfluß gewesen ist. Zu den Besorgnissen, die die Führer des Konvents niemals völlig loszuwerden vermochten, gehörte die Furcht vor dem Wiederausleben der Zünfte, deren Traditionen sv tief eingewurzelt waren, daß selbst ein Musterjakobiuer, der Bautischler Duplay (Rvbespierres Hauswirt, präsumtiver Schwiegervater und genauer Freund, Geschworner des Nevvlutionstribunals usw.), inmitten der Schreckenszeit einen Rechtshandel zu bestchn hatte, weil er auf sein „Meisterrccht" unberechtigte Ansprüche gegründet haben sollte. Sollten die Arbeitgeber an korporativem Zusammenschluß verhindert und unter das Gesetz gebeugt werden, das alle auf die Feststellung bestimmter Preise gerichteten Abmachungen mit schwerer Strafe bedrohte, so mußte dasselbe für die Arbeiter gelten, denen Lohnverabredungen streng und bei drakonisch harter Ahndung untersagt waren. Für die bis zum Widersinn gesteigerte Feindschaft der revolutionären Doktrin gegen jede Art von Vergesellschaftung und gegen die Möglichkeit, daß Mittelglieder zwischen den Staat und den Einzelnen treten können, ist das Gesetz vom 14./17. Juni 1791 besonders bezeichnend: