Maßgebliches und Unmaßgebliches
Zur Flottenfrage. In der berechtigten Voraussicht, daß die am 12. Dezember dieses Jahres begonnenen Verhandlungen über den Neichshaushaltsetat von den Parteien dazu benutzt werden würden, die bisher nur halbamtlich in Aussicht gestellte neue Flottenvorlcige zu erörtern, war der Reichskanzler ermächtigt worden, im Namen der verbündeten Regierungen die notwendigen Erklärungen über die in Vorbereitung begriffne Flottengesetznovclle noch vor Beginn der Etatsverhandlungen abzugeben, wodurch zugleich die beteiligten Staatssekretäre des Auswärtigen, der Marine und des Schatzes in die Lage kamen, sich zur Sache zu äußern. Durch dieses staatsrechtlich auch vor der peiulichsteu Kritik berechtigte Vorgehn ist nun Gott sei Dank der halbamtlichen Waschzcttelwirtschaft das Monopol der Behandlnng der so überaus wichtigen Sache entzogen worden, nnd ihre ganze öffentliche Besprechung vorläufig in glattere Bahnen geleitet.
Wörtlich erklärte Fürst Hohcnlohe am 12. Dezember zur Sache - „Bei der großen Bedeutung, die die Flottenfrage besitzt, halten sich die verbündeten Regierungen für verpflichtet, dem Reichstage mitzuteilen, daß sich eine Novelle zum Flottengesetz in Vorbereitung befindet, die ans eine wesentliche Erhöhung des Svllbestands der Flotte abzielt. Dabei ist, vorbehaltlich der Beschlußfassung des Buudesrats über die Vorlage, in Aussicht genommen eine Verdopplung der Schlachtflotte uud der großen Anslandsschiffe bei gleichzeitiger Streichnng des ganzen Küstengeschwaders. Eine Beschaffungsfrist für die Vermehrung des Soll- bcstnnds soll gesetzlich nicht festgestellt werden, vielmehr wird die Zahl der jährlich in den Etat einzustellenden Schiffsbauten der etatsmäßigen Feststellung überlassen bleiben. Die Verbündeten Regierungen gehn dabei von der Annahme aus, daß den bei der Finanzierung des Etats im allgemeinen festgehaltnen Grundsätzen entsprechend die zur Erreichung des erhöhten Svllbestands bestimmten Schiffe ans Anleihemitteln bezahlt werden."
Nach den in Heft 46 der Grenzboten vom 1V. November vertretnen Ansichten über die neue Flottenfrage kaun der Inhalt dieser Erklärung in der Hauptsache uur mit aufrichtiger Freude von uns begrüßt werden. Hoffentlich wird es gelingen, die noch immer vorhandnen Keime unnötiger Zwiespältigkeiten und Verwirrungen im Interesse einer glatten Verständigung über Ziel und Wege bis znm Erscheinen des Gesetzentwurfs selbst zu beseitigen. Daß die Flottenvermehrnng grundsätzlich von den laufenden Einnahmen des Reichs unabhängig gemacht werden soll, und daß damit zugleich die sehr ungeschickte Verkovplung dieser Frage mit den zukünftigen Schutzzollerträgen und der Schutzzollpolitik abgelehnt wird, von der die halbamtlichen Waschzettel sprachen, ist sehr zn billigen. So wenig willkommen auch eine so starke Zunahme der Reichsschuldeu, wie sie hier in Aussicht gestellt ist, erscheinen muß, so ist doch grundsätzlich gegen die Deckung der Kosten für die Neubauten durch Reichsanleiheu nichts einzuwenden. Den Gefahren, die aus einem Übermaß der Reichsschuldeu entstehn könnten, kann auf einem andern Gebiete begegnet werden. Daß die Lebensdauer der Kriegsschiffe verhältnismäßig knrz ist, kann nicht gegen die Anleihedeckuug eingewandt werden. Es handelt sich in diesem Falle um eine ganz außergewöhnlich kostspielige Versicherungsmaßregel für die nationale Zukuuft, die jetzt wegen frühern, vielleicht entschnldbaren Unterlassungen nötig geworden ist, die aber auch den Ncichsgläubigern zu gute kommen wird. Wenn irgend etwas die Sicherheit der Schulden des Deutschen Reichs in ein un-