Der Römerstaat
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tcigsmitglieder richten: den weitern Ausbau des Koalitionsrechts scharf von dem Schutz der Arbeitswilligen gegen den Mißbrauch des bestehenden Koalitions- rcchts zu trennen. Ganz besonders halten wir es für die Pflicht der monarchisch gesinnten Männer unter den Nationalliberalen und dem Zentrum, alles aufzubieten, daß die zweite Lesung vor der Kommissionsberatung mit dem Ballast von Initiativanträgen, die die beiden Fragen verquicken, nicht belastet werde. Dadurch allein können sie das Manko an politischem Takt, zu dem sie sich in der ersten Lesung haben verleiten lassen, wieder gut machen.
Wenn die Koinmissionsverhandlungen zu einer gründlichen Erörterung und Revision des Vereinsrechts Anregung geben in das das Koalitionsrecht doch gehört —, so ist das sehr erwünscht. Revidiert muß das Vereinsrecht durchaus über kurz oder lang werden. Aber das hat mit dem Entwurf zum Schutz der Arbeitswilligen so wenig zu thun wie der Mittellandkanal mit den hinterpommerschen Kleinbahnen. ^
Der Römerstaat
3. vom Stadtstaat zum Weltreich
aß sich die römische Stadtgemeinde zum Weltreich auswachsen konnte, bleibt für alle Zeiten das Wunder der politischen Geschichte. Die Entstehung der übrigen großen Reiche hat nichts wunderbares. Friedliche Ackerbauer lassen sich in einer fruchtbaren Ebne nieder, vermehren sich darauf und füllen sie, wie seenbildende Regenwasser, bis zum Sättigungsgrade. Die öffentlichen Angelegenheiten werden gcmeindeweise besorgt, und die Gemeinden stehn nur in euiem losen Zusammenhange mit einander. Eines Tages brechen Neiterhorden ein, rauben, plündern und morden. Es gefällt ihnen auf diesen Fruchtgefilden besser als in ihrer Steppe, sie beschließen, sich hier häuslich niederzulassen, die zweibeinigen Schafe, die sie vorgefunden haben, nicht zu Machten, sondern zu scheren nnd zu melken, und zum Zweck steter Ausbeutung organisieren sie ihre Herrschaft über die zu Unterthanen gemachten Bewohner der Ebne. So sind die Staaten am Euphrat, nm Nil und am Ganges, so das chinesische und das russische Reich entstanden. Und wie ein kleiner Knabe eine große Herde weiden kann, nicht bloß von Schafen, sondern auch von Rindern, deren jedes, wenn es sich seiner Kraft bewußt wäre, hundert Knaben auf die Hörner nehmen könnte, so macht es einem kriegerischen Herrenvolke nichts ans, ob es ein oder Grenzbotm IV 1899 88