234 Allerhand Rüstzeug und Waffen des Strafrichters
schüft," und der „Fortschritt der nationalen Kultur sei nur gesichert, wenn der Stachel des Kampfes um die Existenz immer fühlbar bleibe." Dem gegenüber will der Verfasser untersuchen, „wie sich denn diese Verhältnisse in Wirklichkeit stellen, ob die Wirtschaftsweise mehr verschlechtert wird durch exzessiven Schuldeu- druck oder durch absolute Schuldenfreiheit, ob ein gewisses Maß vou Verschuldung erforderlich ist, damit die Gutsbesitzer tüchtig wirtschaften, fleißig und vorwärtsstrebend bleiben." Diese Aufgabe ist so ungeschickt wie möglich gestellt, und ihre versuchte Lösung rennt natürlich nnr offne Thüren ein. Wer den schädlichen Einfluß eines „exzessiven Schuldendrucks" auf die Wirtschaft leugnet, ist ein Narr, und ihn durch „statistische Erhebuugeu," wie sie hier geboten werden, widerlegen zu wollen, hat gar keinen Sinn. Es ist aber bezeichnend, daß so etwas in den „Landwirtschaftlichen Jahrbüchern" gedruckt wird: der ganze agrargouveruementale Feldzug zur Entschuldung der Landwirtschaft, wie er jetzt im Gange ist, hat eben keinen Sinn. Dr. Brase kann sich selbst der Wahrheit, die wir in den Grenzboten wiederholt vertreten haben, gar nicht entziehn. Er sagt am Schluß ausdrücklich: „Die Besitzungen sind alle mehr oder weniger weit über ihren reellen Wert bezahlt worden. Die Kaufpreise stehn vielfach in gar keinem Verhältnis zum wahren Ertragswert des Gutes. Hierin erblicke ich das wesentlichste und schwerwiegendste Moment. Der Landwirt rechnet mit fingierten Zahlen und soll Kapitalien verzinsen, die als vergessen angesehen werden sollten." Er führt auch selbst an, „daß solche Ankäufe iu der neusten Zeit wiederkehren" — und doch sollten die unsinnigeil Überzahlungen, zu denen die landwirtschaftliche Spekulation immer noch geneigt ist, einfach „vergessen" werden? Wer Schulden macht, muß sie bezahle», nicht vergessen. Das gilt auch für den Landwirt. Leider denken aber sehr viele beim Gntskauf und bei der Gutsübernahme daran fast gar nicht mehr.
Allerhand Rüstzeug und Waffen des Strafrichters
von Gtto Hagen
(Schluß)
cn Löwenanteil an der Thätigkeit des Strafrichters nimmt natürlich der eigentliche Kampf mit dem Verbrecher in Anspruch, uralt, so lauge es überhaupt eine menschliche Gesellschaft und ein Recht giebt. Die Mittel, mit denen dieser Kampf geführt wird, ändern sich mit den Fortschritten des Verkehrs und der gesellschaftlichen Gesittung uud Gewöhnung genau ebenso,