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Ver Schutz der Arbeitswilligen im Reichstage
sein, wenn sie diskutiert und bessere Vorschläge an ihre Stelle gesetzt würden; denn die Überzeugung glauben wir in den Lesern befestigt zu haben, daß der erste Tuberkulvsekongreß sehr viele humane Gesinnungen an den Tag gelegt hat, daß diese allein aber nicht imstande sind, der Tuberkulose den Charakter der Volksseuche zu nehmen.
Berlin Dr. nieä. Steinthal
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s ist schon darauf hingewiesen worden, daß die Novelle zur Gewerbeordnung von 1891 die epochemachende gesetzgeberische Bethätigung des sogenannten „neuen Kurses" war, und daß Herr von Berlepsch, der damals die Regierungsvorlage im Reichstage befürwortete, heute an der Spitze einer Fronde steht, die gegen den fingierten „neusten Kurs" manövriert, wobei die Zuchthausvorlage natürlich zum „Markieren" des Feindes vortreffliche Dienste geleistet hat. Eins der Mitglieder der Berlepschischen Fronde, der Reichstagsabgeordnete Rösicke, hat am 21. Juni d. I. dem Reichskanzler vorgeworfen, man scheine den Namen Berlepsch benutzen zu wollen, um sich einigermaßen gegen die Vorwürfe der Opposition den Rücken zu decken; und um diese Deckung zu vereiteln hat er mit dem den Parlamentariern eignen Takt den Hörern in und außer dem Hause die Möglichkeit nahe zu legen versucht, daß Herr von Berlepsch 1891 von der Notwendigkeit der damals von ihm befürworteten Bestimmungen nicht so ganz durchdrungen gewesen wäre. Es würde von großem öffentlichen Interesse sein, zu erfahren, wie sich ein Staatsmann von den anerkannten Qualitäten des Freiherrn von Berlepsch zu solchen Manövern verhält; jedenfalls nötigt das besonders entrüstete Verhalten des ihm heute nahe stehenden Herrn Rösicke dazu, einen Blick auf sein Auftreten im Jahre 1891 zurückzuwerfen.
In der Sitzung des Reichstags vom 21. April 1891 hat er als preußischer Handelsminister und Bevollmächtigter zum Bundesrat die neu vorgeschlagne Fassung des § 153 der Gewerbeordnung, nachdem sie in der Kommission abgelehnt worden war, in der Hauptsache folgendermaßen befürwortet.
Wie heute auf die Vorlage von 1891 verwiesen wird, so wies er damals zunächst auf die Verhandlungen, die der Gewerbeordnung von 1869 vorausgingen, hin, indem er dem Reichstag wörtlich vorhielt: