Der Schutz der Arbeitswilligen im Reichstage
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ie Verhandlungen des Reichstags über den Gesetzentwurf zum Schutz des gewerblichen Arbeitsverhältnisses verdienen nicht nur wegen der Sache, die der Entwurf behandelt, sondern vor allem wegen der Art, wie sie der Reichstag behandelt ^.hat, eine besondre Beachtung. Die UnHaltbarkeit der politischen Lage — der Parteiverhältnisse sowohl, wie der Stellung der Regierungen zu ihnen — ist dadurch besonders grell beleuchtet, und die Lage selbst der Krisis viel näher gebracht worden. Das wäre an sich kein Unglück. Aber die Verhandlungen vom 19. bis 22. Juni deuten leider zugleich auf eine gewisse Verkümmerung des politischeu Ernstes und des politischen Verständnisses hin, die die kommende Krisis sehr langwierig und gefährlich zu machen drohen. Selten haben sich die gebildeten Klassen im Volke der Denker in solchem Grade verleiten lassen, kritiklos Entstellungen und Übertreibungen als bare Münze hinzunehmen und in Umlauf zu setzen, wie es der sogenannten Zuchthausvorlage gegenüber geschehen ist. Selten hat sich namentlich eine parlamentarische Körperschaft in Deutschland so ausgiebig an einer Eutrüstungskomödie beteiligt, wie in diesem Falle. Es handelt sich, wenn man alles täuschende Beiwerk vom Kern der Sache abstreift, um nichts mehr und nichts weniger als um den Versuch, das deutsche Volk glauben zu machen, der Gesetzentwurf bedeute eiueu ganz neuen und sehr feindseligen Angriff auf das gute Recht, die Freiheit und die Wohlfahrt der arbeitenden Klaffen, wozu der Kaiser persönlich nicht nur die Anregung gegeben, sondern auch allen mildern und liberalern Strömungen im Kreise der Regierungen gegenüber seinen ganzen Einfluß aufgeboten habe. In dieser Geschichtsfälschung liegt die verhängnisvolle Bedeutung der Sache. Und daß sich nicht nur die Sozialdemokraten, die Deutschfreisinnigen und die Vvlksparteiler dafür zu Eides- Grenzboten III 1899 7