Maßgebliches und Unmaßgebliches
Schulbüreaukratismus. Der Erlaß des preußischen Kultusministeriums über die Handhabung des Züchtigungsrechts, zu dem die unselig berühmte Schwester Kcirola den Anlaß gegeben hat, gehört zn den allcrunglücklichsten Erzeugnissen des Schulbüreankratismus. Unsre Ansicht über Prügel kenneu die Leser. Wir huldigen nicht der Prügelpädagvgik, aber wir glauben nicht, daß die Schule ganz ohne Schläge auskommen kann. Prügel sind niemals ein Erziehungsmittel im eigentlichen Sinne des Wortes, aber sie sind ein Disziplincirmittel, zu dessen Anwendung sich der Lehrer unter Umständen gezwungen sieht. Ein pädagogisches Genie bedarf dieses Mittels nicht, aber die meisten Lehrer sind keine Genies, und in überfüllten Klassen und nnter zum Teil rohen nnd verwilderten Burschen würden sie sich nicht zu helfen wissen, wenn ihueu die Anwendung dieses Mittels verboten würde. Ein Verbot enthält aber der Erlaß thatsächlich. Denn er schreibt vor, daß in Schulen, die unter einem Rektor oder Hnuptlehrer stehu, körperliche Strafen nur unter der Zustimmung des Leiters der Schule angewandt werden sollen; in den übrigen Schulen soll die Zustimmung, das heißt doch wohl Erlaubnis, des Schuliuspektors eingeholt, nnd wo das nicht möglich ist, sofort nach vvllzogner Strafe über Grund nud Art der Strafe dein Schulinspektor Bericht erstattet werden. Man denke! Anstatt eine Schülerfrechheit augenblicklich mit einer Ohrfeige zu beantworten, soll der Lehrer zum Schulinspektor laufen oder an ihn schreiben! Anstatt auf eine grobe Ungehörigkeit sofort in der geeigneten Weise zu reagiereu, soll er dem Bengel sagen: „Ich werde eine Ohrfeige, oder ich werde drei Rutenhiebe auf deinen Podex beantragen," was natürlich ein Hvllengelächter der ganzen Klasse zur Folge haben Wird. Kennen denn die Herren die Anekdote von dem Dorfschulmeister nicht, der den alten Fritz seiner Klasse nicht als König vorstellen mochte, weil die Rangen nicht wissen durften, daß es einen in der Welt gäbe, der über ihm stünde? Nicht allein wird die Autorität des Lehrers gäuzlich zerstört, wenn die Schüler wissen, daß er nicht einmal so viel Recht über sie hat, wie jeder ältere Bruder, wie jeder stärkere Kamerad, wie der zwanzigjährige Geselle über den sechzehnjährige-, Lehrling, und wie sich jeder Mann auf der Straße gegen wildfremde Kinder herausnimmt, wenn er sie Unfug treiben sieht, sie werden auch in dem Erlaß, der ihnen natürlich längst bekannt geworden ist, geradezu eine Aufforderung sehen, diese Ohnmacht des Lehrers auszunutzen. So gescheit sind sie schon, daß sie wissen, wie unangenehm und lästig es für deu Lehrer sein würde, wenn er alle Tage ein paar Dutzend Strafen beantragen müßte; sie brauchen also nur recht viel Unfug zn treiben, um sich völlige Straflosigkeit zu sichern. Wenn der Erlaß diese Wirkung nicht hat, wenn in den meisten Schulen das pädagogische Geschick des Lehrers und die Liebe der Schüler oder ihre Achtung und Furcht vor ihm hinreiche», die Disziplin auch in dieser ungünstigen Lage, die man ihm bereitet hat, noch aufrecht zu erhalte», so kömie» die Räte des Kultusministeriums Gott danken für die Abivendung des Unheils, das sie beinahe angerichtet hätten.
Schläge sind bei Kindern gerade nur daun gerechtfertigt, wenn sie der Nbel- that auf dem Fuße folgen. Sie sind das geeignetste und manchmal das einzige Mittel, eine augenblickliche Wirkung zu erzielen, die unbedingt erzielt werden muß. Eine einzige im rechten Moment aufgeflickte Ohrfeige kann die wankende Disziplin der Klasse und die bedrohte Autorität des Lehrers so feststellen, daß dieser ein ganzes Jahr lang keinen Schlag mehr zu führen braucht. Und ein Prügelgewitter