Der Ausgleich und die Bündnisfähigkeit der österreichisch-ungarischen Monarchie
ährend im Deutschen Reiche zuerst die öffentliche Meinung, nachgerade aber wohl auch die Negierung zu der Erkenntnis gelangt ist, daß mit dem Steigen des tschechischen Einflusses in der österreichisch-ungarischen Monarchie die Aussicht auf einen gedeihlichen Fortbestand des Bündnisfes notwendig sinken müsse, was die Offiziösen des Kabinetts Thun vergeblich zu bestreikn suchen, scheint man nicht genügend darüber im klaren zu sein, daß die Schwierigkeiten, die sich der Erhaltung der Handelspolitischeu Einheit zwischen den beiden Staaten der österreichisch-ungarischen Monarchie entgegenstellen, ihre Vündnisfähigkeit wohl noch mehr in Frage stellen, als die slawisch-föderalistische Strömung, die in Osterreich immer mehr Oberwasser gewinnt.
Die parlamentarische Obstruktion, die auf beiden Seiten der Leitha abwechselnd den Abschluß des sogenannten wirtschaftlichen Ausgleichs zwischen Cis und Trans erfolgreich hintertrieben hat, ist zwar sowohl hüben wie drüben kein politischer Selbstzweck gewesen, sondern hat in Ungarn, wenigstens seit dem diesjährigen Zusammenwirken sämtlicher oppositionellen Fraktionen, den Zweck gehabt, das unfähige, gewaltthätige und moralpolitisch verderbte Ministerium Bänffy zu stürzen, in Österreich die Badenischen und Gautschischen Sprachenverordnungen zu beseitigen und den nationalen Besitzstand des Deutschtums zu sichern. Allein auch die Ersetzung Bnnffhs durch Szell und die anscheinende Änderung der dem Grafen Thun offenbar von höchster Stelle erteilten Direktiven, um den tschechisch-deutschen Gegensatz auszugleichen, bieten keine Gewähr, daß der Abschluß des einen Komplex von neunzehn Gesetzentwürfen bildenden Ausgleichs iu unanfechtbarer Weise, d. h. in konsti- Grenzbotcn II 13W 43