Die Aussichten des Rhein-Glbekanals
ie Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses über den Gesetzentwurf sür den Bau eines Schiffahrtkanals vom Rhein bis zur Elbe haben nach fünftägigen Debatten zur Überweisung der Vorlage an eine besondre Kommission von achtundzwanzig Mitgliedern geführt. Entsprechend der Mehrheit der Redner, die bei der ersten Lesung zum Worte gekommen waren, und der hinter ihnen stehenden Mehrheit der Abgeordneten soll auch der größte Teil der Kommissionsmitglieder aus Gegnern der Vorlage bestehn, und es fehlt deshalb nicht an Stimmen, die der Negierung eine sichere Niederlage voraussagen. Hoffentlich täuschen sich diese Propheten. Wenn sie Recht behielten, so wäre das gerade nach den Ergebnissen der fünftägigen Verhandlungen vom 13. bis 18. April ein trauriges Armutszeugnis für die politische Reife der preußischen Voltsvertreter.
In den Motiven zu der Vorlage war ausdrücklich erklärt: „Die Staatsregierung bringt in dem vorstehenden Gesetzentwurf den Bau eines Kanals vom Rhein bis zur Elbe in der Überzeugung in Vorschlag, daß dieser Kanal im Interesse des Verkehrs und der heimischen Gütererzeugung notwendig ist, und daß das allgemeine Wohl erheblichen Schaden leiden würde, wenn dessen Erbauung nicht ohne allen Verzug in Angriff genommen wird." Das ist nach Form und Inhalt ein ungewöhnlich scharfes Eintreten für die Sache, und die inhaltsreichen Reden der vier dabei interessierten Minister — der öffentlichen Arbeiten, des Handels, der Landwirtschaft und der Finanzen — haben die Einmütigkeit der Überzeugung und den festen Willen der Staatsregierung, das große seit anderthalb Jahrhnnderten geplante und seit fast fünfzig Jahren auf der Tagesordnung stehende Werk endlich durchzuführen, ganz außer Zweifel gestellt. Wir glauben auch nicht, daß die viel besprochne Bemerkung des Gronzbow, II 1890 8K