Beitrag 
Drei Revolutionen in der deutschen Literatur : eine Studie : (Fortsetzung). 3
Seite
275
Einzelbild herunterladen
 

Maßgebliches und Unmaßgebliches

275

daß jener Versuch immer wieder Gläubige findet.Die Macht des geistreich aufregende» Wortes, den Zauber der Formel und der Pointe/' die R. Hahm in seinem vorzüglichen BuchDie romantische Schule" den Künsten der roman­tischen Parteitaktik und Parteiästhetik besonders zuspricht, wirken in allen revolu­tionären Perioden aufs neue. Gewisse Leute wissen auch aus dem Nachweis der immer gleichmäßigen Wiederholung überreizter Ansprüche und leideuschaft- lich-einseitiger Anschauungen nur herauszulesen, daß es ein Gesetz sei, was in dieser Wiederholung zu Tage trete. Bis zu der alles entscheidenden Frage, ob diesesGesetz" ohne weiteres zu denen gerechnet werden müsse, denen sich Empfindung und Urteil unterzuordnen haben, versteigen sie sich nicht. Wir aber leben des Glaubens, daß diese Frage vor allem gestellt und klar beantwortet werden müsse.

(Schluß folgt)

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Sozialreform im Staatsdienst. Im Reichsanzeiger ist kürzlich an die Adresse der Reichs- und preußischen Staatsbeamten eine Warnung veröffentlicht wurden vvr der Teilnahme an Vereinen, die, wie es wörtlich heißt,beabsichtigen, durch den massenhaften Zusammenschluß von Vereinsmitgliedern einen Druck behufs Durchsetzung ihrer Forderungen auf die obersten Reichs- und Staatsbehörden zu üben und die Erreichung ihrer Forderungen nicht von der Fürsorge des Reichs und des Staats erwarten, sondern dieselben zu ertrotzen unternehmen, deren offizielle Organe sich einer unzulässigen und ungehörigen Sprache bedienen, die Unzufriedenheit schüren, das Vertrauen zu den Vorgesetzten untergraben und sogar durch eine fort­gesetzte Herabsetzung der Achtung vor letztern die Disziplin gefährden." Die kaiser­lichen und königlichen Beamten müßten ihrenalten Ruhm der Treue, der unent­wegten Pflichterfüllung und der Disziplin" sorgfältig wahren und sich hüten, dnrch unzulässige Agitationen anch nur deu Schein zu erwecken, als wenn sie, selbst un­bewußt, auf Wege gerieten, die durch die uuausbleiblicheu Folgen dem Staate und ihnen selbst nur zum schwerste» Schadeu gereiche» würden.Niemals mehr als in der gegenwärtigen Zeit so schließt die Warnnng, wo die Umsturz- Partei nn den Grundfesten unsers Vaterlands zu rütteln sucht, ist dies eine der obersten Pflichten aller öffentlichen Beamten. Sie müssen es als eine Ehrenpflicht erkennen, in dieser Richtung der kömgstrenen Bevölkerung ein Vorbild zn geben."

Wenn schon die mißbräuchliche Anwendung des Koalitionsrechts bei den Arbeitern zu ernsten Gefahren führt, so ist sie im Beamtentum völlig unverträglich mit der Disziplin, ja mit einem gedeihlichen Funktionieren des Staatswesens überhaupt. Die leitenden Stellen im Reich nnd im Staat haben allen Grund, darüber keinerlei Zweifel nuter deu Beamten aufkommen zu lassen. Die Beamten als Staatsdiener müssen sich nun einmal in der Ausübung der Rechte, die den Staatsbürgern zu- stehn, gewisse Schranken auferlegen, nnd dazu gehört das Koalitionsrecht.

Daß diese Beschränkung, ja man kann wohl sagen: dieser Verzicht auf den