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Übelstände bei der Rentenbewilligung
Krieg und ein Blatt Papier schon erlangt worden. Auch sind wir nicht Slawen noch Gallier. Separatismus, Sonderbündelei scheinen uns im Blute zu liegen. Bei Slawen und Galliern sind die Staatensplitter weggefegt worden i bei uns sind sie geblieben. Zeit, gemeinsame Arbeit, gemeinsame Geschicke müssen das übrige thun, um in uns die nationale Kraft zu stählen, die heute nötig ist im Daseinskampf der Völker.
(Schluß folgt)
Adelstände bei der Rentenbewilligung
von Lrnst Äirchberg
n seiner vor anderthalb Jahrzehnten erschienenen Abhandlung über „Die Unfallversicherung in den europäischen Staaten" hat Bödiker, der frühere Präsident des Neichsversicherungsamts, darauf hingewiesen, wie schwer es unter der Geltung des Haftpflichtgesetzes dem einzelnen Arbeiter bei seinem Vermögens- und Bildungsstande gemacht war, einen Entschädigungsanspruch für einen Betriebsunfall durch einen Prozeß gegen seinen Arbeitgeber oder gegen die mit den reichsten Mitteln ausgestatteten privaten Versicherungsgesellschaften durchzufechten. Das Haftpflichtgesetz mit seinen offenkundigen Mängeln gehört zum Glück längst der Vergangenheit an, und seitdem ist mit der Durchführung der sozialpolitischen Gesetzgebung bei uns in Deutschland ein großer Teil der sozialen Frage gelöst worden. Heute erhält jeder Lohnarbeiter im Falle der Erkrankung zum mindesten dreizehn Wochen hindurch eine ausreichende Krankenunterstützung, und seit dem Bestehen der Arbeiterversicherungsgesetze sind bis zum Schluß des Jahres 1897 an Unfall-, Invaliden- und Altersrenten und sonstigen Entschädigungsbeträgen zusammen schon über sechshundert Millionen Mark ausgezahlt worden. Im Jahre 1897 allein haben die Ausgaben 122 Milliouen Mark betragen für 485732 Unfall-. 452300 Invaliden- und Altersrentner. während außerdem bei der Unfallversicherung 29599, bei der Jnvaliditäts- und Altersversicherung 212983 Personen vorübergehende Unterstützungen oder Beitragserstattungen bei der Verheiratung und im Todesfalle erhalten haben.
Wenn diese Zahlen auch keines weitern Kommentars bedürfen, wenn man auch bemüht gewesen ist, in der sozialpolitischen Gesetzgebung etwas brauchbares zu schaffen und den Arbeiter nach Möglichkeit gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters nnd der unverschuldeten Erwerbsunfähigkeit sicher zu stellen,