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Nochmals die Fürsorge für die entlassenen Strafgefangnen :
(Schluß)
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Nochmals die Fürsorge für die entlassenen Straf­gefangnen

von Wilhelm Speck

(Schluß)

ehr richtig deutet der Verfasser des gegnerischen Aufsatzes an, daß uns auch unsre Ehrlichkeit zuweilen hinderlich ist. Wer wirklich ehrliche Arbeit sucht, sagt er, wird doch uicht so dumm sein, sich an einen Verein zu wenden, dessen Vermittlung seine Vergangenheit an die große Glocke hängt, wahrend er sie andrerseits weder seinem Arbeitgeber noch seinen Kollegen auf die Nase zu bindeu braucht. Nuu muß ich zunächst sagen, auch in dieser Beziehung sterben die Dummen nicht aus. Die Leute wissen jedoch, daß bei der Vermittluug durch die Vereine ihre Bestrafung noch nicht in alle Welt hinausgcläutet zu werdeu braucht, daß die Vereinsorgane aber am allerwenigsten den Arbeitskollege» der Entlassenen darüber Vortrag halten. Dem Arbeitgeber selber schenken nur allerdings reinen Wein ein und zwar seinetwegen, aber auch im eigensten Interesse des Entlassenen, und ich kann Wohl sagen, nicht wenige Entlassene wollen es anch gar nicht anders, weil sie wissen, daß Unwahrheit und Täuschung ihnen uicht helfen kann, vielmehr die Strafe hinterher kommt, sobald einmal durch einen Zufall der Schleier gelüftet wird. Darüber habe ich auch meiue Erfahrungen gesammelt, statt der gewöhnlichen Fälle will ich aber lieber einen erzählen, der freilich besonders liegt und anders, als die übrigen beurteilt werdeu will. Ein achtzehnjähriger Mensch hatte sich eines Eigen­tumsvergehens schuldig gemacht und war mit einigen Monaten Gefängnis bestraft worden. Bei seinem Abgang hatte er dein Austnltsgeistlichen in die Hand ver­sprochen, ein ehrlicher Mensch zu werdeu, und er hat dieses Versprechen gehalten. Nach Ableistung seiner Militärpflicht, und nachdem er die erforderlichen Prüfnngen abgelegt hatte, wnrde er Weichensteller zweiter Klasse, erster Klasse und schließlich Verwalter einer Haltestelle, nebenbei auch Vater einer zahlreichen Familie. Über seine Bestrafung hatte er nichts verlauten lassen; er hätte sie nicht verleugnet, da man ihn aber nicht darnm befragte, hatte er auch nicht geglaubt, Veranlassung zu habe», sie aus freien Stücken bekannt zu machen. Da, nach zwölf Jahren, fand sich ein Bube, der den Denunzianten spielte, und nun kam die Strafe nach. Obwohl seine Vorgesetzten tiefes Mitleid mit ihm fühlten, konnten sie ihm doch nicht helfen: ans dein Staatsdienst mußte er heraus. Man könnte freilich sagen, wenn der Manu gleich im Anfang ehrlich gewesen wäre, dann wäre er gar nicht angestellt worden, jetzt hatte er doch wenigstens zwölf Jahre zu lebeu gehabt. Ohne Zweifel, aber bei seineu tüchtigen Eigenschaften würde er sich inzwischen eine andre Stellung er­rungen habe», die ihn uährte. So aber erlebte er einen großen Schmerz und