Beitrag 
Nochmals die Fürsorge für die entlassenen Strafgefangnen
Seite
548
Einzelbild herunterladen
 

548

Nochmals die Fürsorge für die entlassenen Strafgefangnen

finden, sondern hier zumeist der thätigen Hilfe edler Menschenfreunde bedürfe. Wer also den Nachweis liefere, daß dies eine haltlose Phrase sei, der versetze den Vereinen den Todesstoß. Da mir nnn sehr viel daran liegt, diesen Todesstoß wo­möglich »och abzuwenden, so will ich prüfen, ob die Behauptung unsers Gegners, die er allerdings anch durch einige Beispiele stützt, als zweifellose Wahrheit hin­genommen werden muß.

Zunächst, wer in aller Welt behauptet deuu, daß die Bestrafung eines Menschen ein unüberwindliches Hindernis sei, wieder ehrliche Arbeit zu bekommen? Vielleicht hat jemand in der Hitze der Rede einmal den Mund zu voll genommen, wie man zu sagen pflegt, bei ruhiger Überlegung aber wird niemand wagen, eine derartige Behauptung nuszusprechen. Wenn man daran denkt, daß z. B. im Jahre 1392 wie die Zahlen heute stehen, konnte ich leider nicht erfahren die Zahl der wegen Vergehens und Verbrechens gegen die Reichsgesetze Verurteilten 10 Prozent der strafmüudigeu Bevölkerung unsers Landes betrug, daß sich allein die Zahl der in den preußischen Zuchthäusern verwahrten Gefangnen im Durchschnitt auf 25 000 beläuft, dann müßte es ja grauenvoll bei uns aussehen, falls wirklich jede Be­strafung es dem Entlassenen gänzlich unmöglich machte, ohne die Hilfe wohlthätiger Vereine oder edler Menschenfreunde wieder eine rechtschaffne Arbeit zu erlangen. So thöricht sind wir nicht, um etwas derartiges zu behaupten, daß aber die Be­strafung ein schweres Hindernis für viele ist, ein unüberwindliches für manchen, das wisseu wir uicht nur auf die unzuverlässigen Angaben der Gefangnen hin, sondern ans Grnnd unsrer eignen Beobachtungen, und wer anch dies für ein albernes Märchen ansieht, dem müßte ich leider auch den Rat geben, sich etwas mehr im praktischen Leben umzusehen. Es kommt hierbei zunächst die Art der Arbeit, die sich bietet, in Betracht. Wenn Häuser abgerissen werden oder Steine geschleppt werden sollen, dann allerdings wird nicht nach den sittlichen Eigenschaften des Arbeiters gefragt, sondern nach den physischen, deuu Schutt und Steiue sind keine augreifliche Ware. Doch eignet sich anch nicht jeder Entlassene für diese Be­schäftigung, er muß wenigstens Kräfte haben. Auch bei den ländlichen Beschäf­tigungen läßt man infolge des großen Arbeitermangels in den landwirtschaftlichen Betrieben ja wohl füufe gerade seiu, aber auch nur in den Arbeitsmonatcn; im Winter, während dessen doch auch Gefaugne entlassen werden, liegt die Sache schon bedeutend anders. Aber im allgemeinen wünschen die Landwirte auch im Sommer solche Arbeiter, die wenigstens eine leise Ahnung von der Landarbeit haben, sür einen großstädtischen Uhrmacher oder Schneider, der vielleicht ein rich­tiges Nübenfeld noch nie in der Nähe gesehen hat, sind sie weniger empfänglich. Doch mag das sein, das Kartvffelhacken lernt sich leicht; wo es sich jedoch um den Platz eines Knechts oder Kutschers handelt, da stellen sie schon einige Ansprüche, auch an die sittlichen Qualitäten des Entlassenen. Jedenfalls sollen sich auf die Ankündigung: »Fünfzig Knechte werden gesucht" nur Knechte melden, nicht Tapezierer und Konfektionsarbeiter. Anch kleine Handwerker machen nicht viel Umstände, wenn ihnen die Arbeit auf deu Nägelu breuut, aber schon der Schlosser sieht sich die Papiere und die Klebekarten des Arbeitheischenden recht deutlich an. Und nun gar der Fabrikant und der Kaufmann! Ich befragte gestern einen Fabrikanten aus Berlin über die Sache. Er antwortete mir: Wenn der Mensch mir Kies schaufeln soll, dann mache ich nicht viel Federlesens» wenn er aber in meine Fabrik will, dann muß ich wissen, wer er ist, und wie es mit ihm steht. So leicht also kommt der Entlassene doch nicht über die Folgen seiner Bestrafung hinweg, das Zuchthaus jedenfalls hängt manchem wie ein Klotz am Fuße.

Häufig braucht der Arbeitgeber auch gar uicht in die Papiere des Entlassenen