Zwei Artikel zur Arbeiterwohnungsfrage
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u den Hauptaufgaben, die sich der deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege gestellt hat, gehört die Beschaffung guter und gesunder Arbeiterwohnungen. In seiner Tagung vom Jahre 1889 stellte er die Gruudzüge auf, die hierbei gelten sollen. Als vornehmste und unabweisbare Bedingungen forderte er, daß bei der Gründung neuer Ansiedlungen nicht nur für Straßen und Plätze, vielmehr auch für öffentliche Gärten ein entsprechender Teil des Baugrundes als unbebaubar erklärt werde, die Höhe eines Gebäudes nicht größer sei als sein Abstand von der gegenüberliegenden Baufluchtlinie, die Höhe der Hoffronten das anderthalbfache des mittlern Abstands von der gegenüberliegenden Begrenzung des unbebauten Raumes nicht übersteige, die mittlere Breite eines Hofes nicht unter vier Metern zu bemessen sei, Aborte möglichst für jede Wohnung einzurichten und mit einem ins Freie gehenden Fenster zu versehen seien. Ferner verlangt der Verein, daß Räume, die zu lüngerm Aufenthalte von Menschen dienen, eine lichte Höhe mindestens von 2,5 Metern haben und nicht höher als im vierten Stockwerke liegen sollen; die lichtgebende Gesamtfläche der Fenster soll mindestens ein Zwölftel der Grundfläche betragen, der Fußboden aller Räume über dem höchsten Grundwasserstande, im Überschwemmungsgebiete über Hochwasser liegen und gegen Bodenfeuchtigkeit gesichert sein. Wohnungen in Kellern sind unbedingt unzulässig, bei Geschäftsräumen darin soll der Fußboden höchstens einen Meter unter, der Fenstersturz mindestens einen Meter über der Erdoberflüche liegen. Bor der Benutzung soll jede Wohnung behördlich geprüft werden. Vermietete, als Schlafrcinme benutzte Gelasse sollen sür jedes Kind unter zehn Jahren mindestens fünf Kubikmeter, für jede ältere Person mindestens zehn Kubikmeter Luftraum enthalten, und auf jedes Kind sollen mindestens 0,1 Quadratmeter, auf jede ältere Person mindestens 0,2 Quadratmeter lichtgebende Fensterflüche entfallen. Diese von ihm gutgeheißenen Wünsche unterbreitete er in einer Vorstellung dem Reichstage als Vorschläge sür ein zu erlassendes Reichswohnungsgesetz. Im Laufe der Zeiten scheint der Verein Bedenken gegen die Durchführbarkeit seiner philanthropischen Ideen gefaßt zu haben. Denn bei seiner vorjährigen Tagung nahm er am 16. September v. I. eine Resolution an, wonach er zwar eine