Wehrwesen und Sozialdemokratie
Einige Betrachtungen von Reinhold Günther
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IN den dogmatischen Sätzen der internationalen Sozialdemokratie gehört die Forderung, das „stehende Heer" sei abzuschaffen und durch eine „Volkswehr" zu ersetzen. Mit dem stehenden Heere meinen sie jedoch keineswegs die Werbearmeen, die nur noch in England und in den Vereinigten Staaten als ein Überbleibsel des achtzehnten Jahrhunderts vorkommen, sondern die durch die allgemeine Dienstpflicht ergänzten Kadresheere, die seit 1866 nach dem preußischen Vorbilde in den meisten europäischen Staaten errichtet worden sind. Die deutsche Sozialdemokratie empfiehlt im allgemeinen das Milizsystem, wie es in der Schweiz besteht und dort dauernd zu großer Leistungsfähigkeit ausgebildet wird. Die schweizerische Sozialdemokratie dagegen will selbst von der heimischen Wehrordnung nichts wisfen. Ihre Presse zeichnet sich durch immer wiederkehrende Angriffe gegen die eidgenössischen Offiziere aus und ist eifrig bemüht, alle Maßnahmen der obersten Militärbehörden verächtlich zn machen.
Was heißt nun „Volkswehr"? In einem demokratischen Staate ergänzt sie sich aus allen nur irgendwie waffenfähigen Bürgern; diese sollen in der Stunde der Gefahr das Vaterland verteidigen. Es liegt demnach auch hier der sonst von der Sozialdemokratie so häufig bekämpfte Zwang vor, daß sich jeder männliche Staatsangehörige zum Waffendienste stellen muß, gleichviel, ob er es gern thut, oder ob er etwa als Friedensliguist oder aus religiösen Gründen, wie z. B. die Mennoniten und die Nazarener, in jeder Kriegsleistung die ärgste Sünde sieht.
Auch die „Volkswehr," heiße sie nun Nationalgarde, Landsturm oder
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