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Die Interessengemeinschaft zwischen Agrariern und Arbeitern
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Die Interessengemeinschaft zwischen Agrarier» und Arbeitern

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ist. daß jede agrarische oder ständische Selbstsucht zurückgewiesen wird. Die Wohlthaten des Monopols sollen durch Gegenleistungen der Bedachten ver­golten werden, vor allem so, daß die Bedachten in Zukunft nicht bloß für sich, sondern anch für das Gemeinwohl wirtschaften: fiir die Selbständigkeit des Staats, die einen möglichst umfassenden Anbau der Brotfrucht verlangt, ""d für den abhängigen Teil der landwirtschaftlichen Bevölkerung, dem die Scholle wieder heimisch werden muß. Je größer der Besitz, desto größer die Gegenleistung. NodlosM odligs. Die Vorschlage des Verfassers greifen durch, knüpfen jedoch überall an das Bestehende an und lehnen eine Vermehrung des bureaukratischen Apparats ab. Der Gemeinsinn braucht keine nenen Formen, um sich bethätigen zu können, er muß uur in den alten wieder lebendig werden, um die neuen Aufgaben zu erfüllen. Die Umrisfe der künftigen Thätigkeit sind vom Verfasser knapp, aber scharf vorgezeichnet. Gegen die Industrie ist diese Agrarpolitik nicht gerichtet, sondern sie würde ihren nationalen Ertrag und ihre Fähigkeit zu internationalem Wettbewerb steigern. Finanziell würde sich das Monopol selbst ernähren und die anfänglichen Opfer reichlich wieder einbringen."

Der geistige Feinschmecker wird bei Kühn einen weniger reich gedeckten Tisch finden als bei Otto, denn bei diesem bleibt kaum ein Teil der sozialen Frage unbeleuchtet, während sich jener streng an seine beschränkte Aufgabe hält. Aber diese umfänglich beschränktere Aufgabe hat Kühn mit größerer Voll­ständigkeit gelöst: seine Vorschläge für die Durchführung des Monopols füllen den größten Teil seiner Schrift aus. wobei er Seite 41 bis 46 die Grund­züge der Durchführuug, knapp zusammengefaßt, voranstellt und dann bis Seite 10ö die Grnndzüge erläutert. So kommt es. daß Kühn, der es ab­lehnt, seine Vorschlüge als Programm zu bezeichnen, ihnen diese Gestalt ge­geben hat. Otto dagegen, der ein Programm liefern will, die Notwendigkeit des Rechts auf Arbeit zwar glänzend dargethan, aber für die Ausgestaltung "u einzelnen weniger geleistet hat. Ans den Kühnschen Vorschlägen ließe sich leicht ein Gesetzentwurf mit Organisativnsplan und Ausführungsverordnungen herausarbeiten," ohne andre Zusätze als solche, dereu leitende Regel schon vor­ige; mit den Ottoschen Vorschlägen wäre dies nicht möglich, bei dem Versuch dazu würden sich sofort nicht vorausgesehene Schwierigkeiten herausstellen, technische sozusagen, die den gegen die Sache selbst gerichteten Widerstand, die "grundsätzliche Opposition." verstärken müßten. Wir unterschreiben es aus vollem Herzen, wenn Otto Seite 42 sagt:Darum lautet der Hauptgrundsatz wahrhaft nationaler Politik für das nächste Jahrhundert: Das deutsche Volk schuldet seinem Arbeitcrstandc das Recht auf Arbeit"; wir stimmen auch Otto SU. wenn er daraus die Pflicht des Staates ableitet, jedem Arbeit zuzuweisen und ihn vor willkürlicher Entlassung zu schützen, wenu er die natürliche Aundcsgenossenschaft der Monarchie mit den Arbeiterinteressen konstatirt, den