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Die Deportationsfrage vor dem deutschen Juristentage in Posen
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Die Deportationsfrage vor dem deutschen Iuristentage

in j)osen

von Felix Friedrich Brnck (Breslau)

cr diesjährige deutsche Juristentag in Posen hat die Frage, vb sich die Deportation als Strafmittel in unsern Kolonien empfehle, abgelehnt. Da ich als bestellter Referent in dieser Frage durch Krankheit am Erscheinen verhindert war, so hatte ich dem Juristeu- ^I tage ein schriftliches Referat eingereicht. Ich lasse es hier im Wortlaute folgen, um ein Urteil über den Wert der gegnerischen Einwendungen M ermöglichen:

Ein rationelles Strafmittel mnß so beschaffen sein, daß es erstens °en Staat oder die Gesellschaft gegen den Verbrecher sichert, zweitens die Person, die ein Verbrechen plant, von der Begehung abschreckt und drittens auf den Verbrecher erziehend einwirkt. Die Freiheitsstrafen entsprechen diesen Anforderungeu durchaus uicht, ja man kann ohne Übertreibung sagen: das herrschende System der Freiheitsstrafen hat völlig bankrott gemacht. Dies er­geben unwiderleglich die Rückfallsstatistikeu aller Kulturländer.

Nach dem soeben erschienenen statistischen Jahrbuch des Deutschen Reichs betrug die Zahl der im Jahre 1895 Vorbestraften: 172169 37.9 Prozent, im Jahre 1896 dagegen: 177 574 38,9 Prozent der Gesamtheit der Verurteilten. Seit 1892 ist der Prozentsatz um 4,2, die absolute Zahl der Vorbestraften beinahe um 31000 gestiegen. Diese Zahlen bedürfen keines Kommentars. Wir stehen dem Zeitpunkte nicht mehr fern, wo die Hälfte der Verurteilten eines Jahres ans Vorbestraften bestehen wird. Der Grund für dieses traurige Ergebnis liegt in den klar zu Tage tretenden Mängeln der Freiheitsstrafen, besonders die langjährigen und entehrenden Freiheitsstrafen leiden an dem Grcnzbotcn IV 1898 , «3