Gin mittelstaatlicher Minister
in der Zeit der Reichsgründung
von Gtto Aaemmel
ie deutschen Mittelstaaten gehören zu den eigentümlichsten politischen Bildungen der deutschen Geschichte. Obwohl sie in ihren Ursprüngen bis tief in die Zeiten des alten Reichs zurückreichen, so wurden sie zu einer besondern Gruppe doch erst seit der Entstehung der beiden Großmächte und vollendeten ihre Entwicklung erst mit dem großen Rechtsbruche von 1803, der ihnen zahlreiche mediatisirte Gebiete einverleibte, und mit dem Zusammenbruche des alten Reichs 1806, der ihnen als ein Geschenk der Fremdherrschaft, nicht als ein Ergebnis eigner Anstrengung die formelle Souveränität eintrug. Sie sind nicht rein dynastische Gebilde wie die Kleinstaaten, sondern teilweise die wiederhergestellten alten Stammesstaaten, deren Zerstörung eine der größten und folgereichsten Thaten des alten Kaisertums war, obwohl sie nirgends deren alten Umfang erreichten. Dies gilt vor allem von Bayern, dem einzigen deutschen Staate, der nicht nur den alten Stammesnamen noch führt, sondern auch den Kern des Stammes noch enthält, von Württemberg, dem schwäbischen, von Hessen, dem fränkisch-hessischen, von Hannover, dem niedersächsischen Kernlande. Sachsen, die alte Mark Meißen, ist Kolonialland, umfaßt aber eine ziemlich geschlossene, im wesentlichen thüringische Bevölkerung. Gerade darauf beruht die innere Stärke dieser Staaten. Zu schwach, in einer Zeit vorherrschender politischer wie wirtschaftlicher Großstaatbildung ganz auf eignen Füßen zu stehen, also Staaten im vollen modernen Sinne des Wortes sein zu können, aber stark genug, die innerpolitischen Aufgaben der neuen Zeit bis zu einem gewissen Grade selbständig zu lösen, also zu stark, ohne weiteres in einem Grenzboten IV 1898 1